Lotts Kritik (1er Herbart’schen Ethik und Herbarts Entgegnung.
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jene Sühnopfertheorie, die andererseits den Schuldigen Unschuldige
substituirt, die das Woher nicht festhält, sich nicht
an den Thäter bindet?)
Doch ich habe noch Bemerkungen zu S. 129 1 nachzutragen
! Daselbst heisst es: ,dass der Wille davon leide';
bei ,Wille' denkt man ja an Activität! Aber wäre der das
Wohl aneignende, gegen das Weh protestirende Wille gemeint,
so möchte Jemand, damit das Missfallen verstumme, diesen
Willen zurückweisen, wie beim Streite das: Lass ab!
ertönt, ohne vorerst nach der Möglichkeit solcher Resignation
Frage zu erheben? Sollte aber diess zum Wohl . . hinzukommende
Wollen als unwesentlich angesehen werden, so läge
eigentlich ein Verhältniss zwischen Wille (des Thäters) und
Empfindung (dem sich-Finden des Andern) vor. Und wenn
es 2 auf das Quantum des wirklich erregten Wohls und
Wehe ankommt, so wäre z. B. die leibliche Verletzung eines
Sybariten sträflicher als die eines Epiktet, — die Sträflichkeit
des Diebstahls stünde im umgekehrten Verhältnisse mit der
Grösse der Wohlhabenheit des Bestohlenen? •— und je roher,
schlechter Jemand, je gleichgültiger also gegen Wohlwollen
und Vertrauen und Glauben 3 er wäre, desto weniger Verpflichtung
desselben zur Vergeltung des ihm erwiesenen Wohlwollens
. . .? — Und wie wär’s mit dem ,Versuche'? Der ohne
Zuthun des im Begehen der sträflichen That Begriffenen vereitelte
(also nicht empfundene . .) Erfolg befreit so wenig
in den Gemüthern als nach den Gesetzbüchern von der
Strafwürdigkeit! (Wollte man diess etwa so deuten, als werde
da die Störung des öffentlichen Zutrauens in die Rechtssicherheit
. . . bestraft, so dürfte der Gesellschaft eingewendet werden,
sie solle sich in diesem Zutrauen eben nur durch strafbare
Handlungen — was eben jenes erfolglose Beginnen
nicht sei — stören lassen, wenn sie nicht im Misstrauen consequent
bis zur Bestrafung blosser Gesinnungen fortschreiten
wolle).
1 a. a. 0. S. 53.
2 a. a. 0. S. 55
Der Herausg.
Lott.