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Pfizmaier.
Gesandten, dass der Angriff des vorigen Jahres nicht der Wille
ihres Kaisers gewesen. Man wolle daher dieses Unrecht wieder
gut machen. Das Nähere wünschten sie in Kama-kura mündlich
mitzutheilen. Der Stellvertreter des Statthalters behielt
das Gefolge der Gesandtschaft in Muro-dzu zurück, die oben
erwähnten fünf Personen schickte er unter strenger Bewachung
nach Kama-kura, wo sie erst im achten Monate des Jahres
eintrafen.
Toki-mune fragte sie um ihr Anliegen. Tu-schi-tschung
hielt eine glänzende Rede, die indessen von Toki-mune nicht
erwiedert wurde. Bei der Berathung eines anderen Tages wies
Toki-mune darauf hin, dass man bereits in früherer Zeit einem
Gesandten Namens Tschao-liang-pi das Leben geschenkt, jedoch
ihm bedeutet habe, dass man, wenn künftig wieder eine Gesandtschaft
kommen sollte, keinen einzigen Menschen lebend
zurückkehren lassen werde. Diese Meinung wurde zum Beschluss
erhoben und dieser dem Sio-gun bekannt gegeben. Am
siebenten Tage des neunten Monates desselben Jahres 1275
wurden Tu-schi-tschung und seine vier Begleiter enthauptet
und ihre Häupter an dem Ufer Ju-wi durch mehrere Tage zur
Schau gestellt. Auch das zurückgehaltene Gefolge wurde auf
eine Weisung von Kama-kura, mit Ausnahme von vier Menschen,
welche sich zu verstecken wussten, enthauptet.
In dem Mo-zokki steht hier der Ausdruck: ,Die in dem
Sammelhause des grossen Vorgesetzten (da-zai-fu) zurückgehaltenen
Begleiter'. Dieser Ausdruck könnte auf einem Irrthum
beruhen, da nach dem Obigen das Gefolge in Muro-dzu zurückgehalten
wurde, Da-zai-fu aber in Tsiku-zen liegt. Ob Da-zai-fu
auch eine allgemeine Benennung ist, bleibt zweifelhaft. Es
steht übrigens in dem obigen Citate aus ,Japans Bezügen'.
[J. 1276.] ,Mongolische Gesandte kommen in der Provinz
Nagato an; sie werden nach Kamakura gerufen und enthauptet.'
(A. a. 0. V, 43 v.)
Ist die oben erzählte Begebenheit des Jahres 1275. A. a. O.
bedeutet vermuthlich: An einem anderen Orte.
[J. 1279. 6. M.] ,Ein Abgeordneter von den Mongolen,
Namens Fdn Wen hü, wird hingerichtet —?' (Wa kan nen kei.)