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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 77. Band, (Jahrgang 1874)

Kant  und  die  positive  Philosophie.

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Satz,  dass  sich  diejenigen  Naturanlagen,  welche  aut  den  Gebrauch ­
  der  Vernunft  abgezielt  sind,  am  Menschen  nur  in  der
Gattung,  nicht  im  Individuum  vollständig  entwickeln  sollen.
Aus  dem  Besitz  der  Vernunft  und  der  ,darauf  sich  gründenden
Freiheit  des  Willens'  folge  aber  nun  weiter,  es  sei  Absicht  der
Natur,  dass  der  Mensch  nicht  durch  Instinct  geleitet  oder
durch  anerschaffene  Kenntniss  versorgt  und  unterrichtet  werden,
dass  er  vielmehr  ,alles  aus  sich  selbst  herausbringen  solle'.
Denn  die  Natur  —  selbstverständlich  ist  nur  die  ,teleologische
Natur'  gemeint  —  thue  nichts  überflüssig  und  sei  im  Gebrauche
der  Mittel  zu  ihren  Zwecken  nicht  verschwenderisch.  Die  Gabe
der  Vernunft  nämlich  sei  ihm  ein  Ersatz  für  die  ,knappe'  thicrische
  Ausstattung'  (wie  sie  ihm  statt  Hörner,  Klauen,  Gebiss
bloss  ,Hände'  gab);  als  hätte  sie  sich  in  diesem  Betracht
,in  ihrer  höchsten  Sparsamkeit  selbst  gefallen'.  Als  Mittel,
die  Entwicklung  aller  Anlagen  zu  Stande  zu  bringen,  gab
sie  ihm  die  ,ungesellige  Geselligkeit'  (den  ,Antagonismus  in
der  Gesellschaft/)  d.  i.  ,den  Hang  in  Gesellschaft  zu  treten,
verbunden  mit  einem  durchgängigen  Widerstande,  welcher
dieselbe  beständig  zu  trennen  droht'.  Nur  wo  diese  vollständig,
aber  nicht  bei  bevorzugten  Einzelnen  auf  Kosten  der  Uebrigen,
sondern  für  jeden  auf  gleiche  Weise  besteht,  d.  h.  in  einer
Gesellschaft,  welche  ,die  grösste  Freiheit,  mithin  einen  durchgängigen ­
  Antagonismus  ihrer  Glieder  und  doch  die  genaueste
Bestimmung  und  Sicherung  der  Grenzen  dieser  Freiheit  hat,
damit  sie  mit  der  Freiheit  anderer  bestehen  könne',  wird  die
höchste  Absicht  der  Natur,  die  Entwicklung  aller  ihrer  Anlagen
in  der  Menschheit  erreicht.  Die  Herstellung  einer  solchen
d.  i.  einer  ,gerechten  bürgerlichen  Verfassung',  muss  daher  das
von  der  Natur  der  Menschengattung  gesteckte  Ziel  und,
da  der  Mensch  alles,  wozu  er  bestimmt  ist,  ,aus  sich  hervorbringen ­
  soll',  die  Herstellung  einer  solchen  durch  die  Menschen ­
  selbst  der  Wille  der  Natur  sein.  Doch  hilft  es  aber
nicht,  an  einer  gesetzlichen  bürgerlichen  Verfassung  unter  ,einzelnen ­
  Menschen'  zu  arbeiten,  so  lange  jedes  solche  ,Gemeinwesen' ­
  von  anderen  seines  Gleichen  (ein  Staat  vom  andern)
dieselben  Uebel  erfahren  muss,  die  den  einzelnen  Menschen
drückten  und  ihn  zwangen  (mit  andern  seines  Gleichen)  in
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