Kant und die positive Philosophie.
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Satz, dass sich diejenigen Naturanlagen, welche aut den Gebrauch
der Vernunft abgezielt sind, am Menschen nur in der
Gattung, nicht im Individuum vollständig entwickeln sollen.
Aus dem Besitz der Vernunft und der ,darauf sich gründenden
Freiheit des Willens' folge aber nun weiter, es sei Absicht der
Natur, dass der Mensch nicht durch Instinct geleitet oder
durch anerschaffene Kenntniss versorgt und unterrichtet werden,
dass er vielmehr ,alles aus sich selbst herausbringen solle'.
Denn die Natur — selbstverständlich ist nur die ,teleologische
Natur' gemeint — thue nichts überflüssig und sei im Gebrauche
der Mittel zu ihren Zwecken nicht verschwenderisch. Die Gabe
der Vernunft nämlich sei ihm ein Ersatz für die ,knappe' thicrische
Ausstattung' (wie sie ihm statt Hörner, Klauen, Gebiss
bloss ,Hände' gab); als hätte sie sich in diesem Betracht
,in ihrer höchsten Sparsamkeit selbst gefallen'. Als Mittel,
die Entwicklung aller Anlagen zu Stande zu bringen, gab
sie ihm die ,ungesellige Geselligkeit' (den ,Antagonismus in
der Gesellschaft/) d. i. ,den Hang in Gesellschaft zu treten,
verbunden mit einem durchgängigen Widerstande, welcher
dieselbe beständig zu trennen droht'. Nur wo diese vollständig,
aber nicht bei bevorzugten Einzelnen auf Kosten der Uebrigen,
sondern für jeden auf gleiche Weise besteht, d. h. in einer
Gesellschaft, welche ,die grösste Freiheit, mithin einen durchgängigen
Antagonismus ihrer Glieder und doch die genaueste
Bestimmung und Sicherung der Grenzen dieser Freiheit hat,
damit sie mit der Freiheit anderer bestehen könne', wird die
höchste Absicht der Natur, die Entwicklung aller ihrer Anlagen
in der Menschheit erreicht. Die Herstellung einer solchen
d. i. einer ,gerechten bürgerlichen Verfassung', muss daher das
von der Natur der Menschengattung gesteckte Ziel und,
da der Mensch alles, wozu er bestimmt ist, ,aus sich hervorbringen
soll', die Herstellung einer solchen durch die Menschen
selbst der Wille der Natur sein. Doch hilft es aber
nicht, an einer gesetzlichen bürgerlichen Verfassung unter ,einzelnen
Menschen' zu arbeiten, so lange jedes solche ,Gemeinwesen'
von anderen seines Gleichen (ein Staat vom andern)
dieselben Uebel erfahren muss, die den einzelnen Menschen
drückten und ihn zwangen (mit andern seines Gleichen) in
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