Full text: Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 77. Band, (Jahrgang 1874)

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Ficker. Ueber die Eutstelmugszeit des Schwabenspiegeis. 
besondern Vorrechte in ihren Wurzeln nicht über das Inter 
regnum und wohl vorwiegend nicht über die spätem Zeiten 
des Interregnum zurückreichen, dass sie allgemeiner, und ins 
besondere auch von der Reichsgewalt, erst zur Zeit König 
Rudolfs anerkannt wurden, und dass es demnach nicht wahr 
scheinlich ist, dass ein Werk, welches sie in so voller Aus 
bildung zeigt, wie der Schwabenspiegel, schon während des 
Interregnum entstanden sei. 
Fassen wir alles Gesagte zusammen, so ist das Erg eb 
niss ein günstigeres, als es bei ähnlichen Untersuchungen in 
der Regel zu erreichen ist. Ueberwiegend werden wir uns da 
bei damit begnügen müssen, den Entstehungszeitraum auf eine 
längere oder kürzere Reihe von Jahren zu begränzen. Der 
besonders günstige Umstand, dass wir eine vom Verfasser als 
kürzlich geschehen erwähnte Thatsache als zu Ende des Jahres 
1274 fallend nachweisen können, dass weiter Ereignisse aus 
dem Mai 1275 auf das begonnene, aber noch nicht vollendete 
Werk eingewirkt haben müssen, ermöglicht es hier, auf ein 
bestimmtes Jahr hinzuweisen. Nach Massgabe der beiden zu 
erst besprochenen Haltpunkte wird das Werk im Jahre 1275, 
jedenfalls nicht früher, aber schwerlich auch viel später, voll 
endet sein. Damit stimmen die übrigen Untersuchungen über 
ein; nirgends ergibt sich etwas, was jener Annahme wider 
spräche; dagegen mannigfache Unterstützung, insofern wir uns 
durchweg auf die Regierung König Rudolfs und zwar auf die 
früheren Zeiten derselben hingewiesen sehen. Insbesondere 
werden wir so oft an den Augsburger Reichstag im Mai 1275, 
an die damaligen Vorgänge, an die Fragen, welche damals im 
Vordergründe standen, erinnert, dass der Gedanke nicht abzu 
weisen sein wird, der zu Augsburg lebende Verfasser sei durch 
das, was damals besonderes Interesse erregte, was er damals 
wohl leichter, als zu anderer Zeit, in Erfahrung bringen konnte, 
bei seinen staatsrechtlichen Angaben aufs wesentlichste beein 
flusst worden.
	        
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