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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 77. Band, (Jahrgang 1874)

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Ficker.  Ueber  die  Eutstelmugszeit  des  Schwabenspiegeis.

besondern  Vorrechte  in  ihren  Wurzeln  nicht  über  das  Interregnum ­
  und  wohl  vorwiegend  nicht  über  die  spätem  Zeiten
des  Interregnum  zurückreichen,  dass  sie  allgemeiner,  und  insbesondere ­
  auch  von  der  Reichsgewalt,  erst  zur  Zeit  König
Rudolfs  anerkannt  wurden,  und  dass  es  demnach  nicht  wahrscheinlich ­
  ist,  dass  ein  Werk,  welches  sie  in  so  voller  Ausbildung ­
  zeigt,  wie  der  Schwabenspiegel,  schon  während  des
Interregnum  entstanden  sei.

Fassen  wir  alles  Gesagte  zusammen,  so  ist  das  Erg  ebniss ­
  ein  günstigeres,  als  es  bei  ähnlichen  Untersuchungen  in
der  Regel  zu  erreichen  ist.  Ueberwiegend  werden  wir  uns  dabei ­
  damit  begnügen  müssen,  den  Entstehungszeitraum  auf  eine
längere  oder  kürzere  Reihe  von  Jahren  zu  begränzen.  Der
besonders  günstige  Umstand,  dass  wir  eine  vom  Verfasser  als
kürzlich  geschehen  erwähnte  Thatsache  als  zu  Ende  des  Jahres
1274  fallend  nachweisen  können,  dass  weiter  Ereignisse  aus
dem  Mai  1275  auf  das  begonnene,  aber  noch  nicht  vollendete
Werk  eingewirkt  haben  müssen,  ermöglicht  es  hier,  auf  ein
bestimmtes  Jahr  hinzuweisen.  Nach  Massgabe  der  beiden  zuerst ­
  besprochenen  Haltpunkte  wird  das  Werk  im  Jahre  1275,
jedenfalls  nicht  früher,  aber  schwerlich  auch  viel  später,  vollendet ­
  sein.  Damit  stimmen  die  übrigen  Untersuchungen  überein; ­
  nirgends  ergibt  sich  etwas,  was  jener  Annahme  widerspräche; ­
  dagegen  mannigfache  Unterstützung,  insofern  wir  uns
durchweg  auf  die  Regierung  König  Rudolfs  und  zwar  auf  die
früheren  Zeiten  derselben  hingewiesen  sehen.  Insbesondere
werden  wir  so  oft  an  den  Augsburger  Reichstag  im  Mai  1275,
an  die  damaligen  Vorgänge,  an  die  Fragen,  welche  damals  im
Vordergründe  standen,  erinnert,  dass  der  Gedanke  nicht  abzuweisen ­
  sein  wird,  der  zu  Augsburg  lebende  Verfasser  sei  durch
das,  was  damals  besonderes  Interesse  erregte,  was  er  damals
wohl  leichter,  als  zu  anderer  Zeit,  in  Erfahrung  bringen  konnte,
bei  seinen  staatsrechtlichen  Angaben  aufs  wesentlichste  beeinflusst ­
  worden.
            
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