lieber die Entstelmngszeit des Scliwabenspiegels.
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Liess sich der Verfasser bei dieser Angabe, wie doch
nicht zu bezweifeln sein wird, durch Verhältnisse seiner Zeit
bestimmen, so läge der Gedanke nahe, sie sei im Interesse
dieses oder jenes Biscliofes geschrieben, der sich gegen den
Besuch baierischer Hoftage sträubte. König Rudolf selbst bezeichnet
1281 den Erzbischof von Salzburg, die Bischöfe von
Bamberg, Regensburg, Freising, Eichstädt, Augsburg, Passau
und Brixen als zum Lande Baiern gehörig (Mon. Wittelsb. 1,
338); dieselben sollten nach dem gleichfalls dieser Zeit angehörenden
Urbarbuche des Herzogthums (Mon. Boica 36, 529)
den Hof des Herzogs zu Regensburg suchen. Da könnte nun
etwa der Verfasser den Bischof von Augsburg im Auge gehabt
haben, dessen Bischofsstadt in Schwaben lag und der
früher wohl schwäbische, nicht aber baierische Hoftage besuchte.
Aber es macht sich im Schwabenspiegel so vielfach
eine Parteinahme für baierische Ansprüche geltend, dass ich,
von anderm abgesehen, schon desshalb nicht annehmen möchte,
die Stelle sei im Interesse eines Bischofs zur Abwehr herzoglicher
Anforderungen geschrieben.
Es wird vielmehr kaum zu bezweifeln sein, dass die Stelle
geschrieben ist zur Abwehr von Ansprüchen Ottokars an die
baierischen Bischöfe, also mittelbar zugleich im Interesse des
Herzogthums. Da macht sich gerade jenes Verhältniss im
weitesten Umfange geltend. Während ihre Bischofsstädte zu
Baiern gerechnet wurden, unterstanden, zumal seit Ottokar auch
Kärnthen erworben hatte, die Besitzungen vieler baierischen
Bischöfe der Hoheit des Böhmenkönigs. Dieses Verhältnisses
wegen wird derselbe sie auch als persönlich seiner Herrschaft
unterworfen betrachtet, insbesondere Suchen seiner Hoftage von
ihnen verlangt haben. Im Februar 1270 sind die Bischöfe von
Bamberg und Passau auf seinem Tage zu Wien; ebenda im
October dieselben mit dem Erzbischöfe von Salzburg und dem
Bischöfe von Freising. Im December wird der Tag zur völligen
Ausgleichung des Königs mit dem Erzbischöfe nach Wien,
also in die Hauptstadt des einen anberaumt; das pflegt sonst
nicht der Fall zu sein, wo es sich um gleichgestellte Fürsten
handelt. Beim Frieden mit Ungarn im Juli 1271 stehen ausser
den Bischöfen von Prag und Olmiitz auch die von Salzburg,
Passau, Freising und Regensburg für den König ein und erklären,