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Ficker.
v.
Was im Schwabenspiegel Ldr. 139 über fürstliche Hoftage
gesagt wird, ist durchaus selbstständige Arbeit des Verfassers.
Nicht leicht wird zu verkennen sein, dass auch diese
Angaben überaus gekünstelte sind, dass der Verfasser sich dabei
schwerlich durch feststehendes Reichsherkommen leiten
liess, dass er dabei in ähnlicher Weise ganz besondere Verhältnisse
im Auge haben musste, wie bei den Angaben über
die Wählbarkeit zum Könige. Von einem Rechte, anderen
Fürsten, insbesondere Fürstbischöfen Hof zu gebieten, konnte
schon in früherer Zeit, wenn wir von Böhmen absehen, nur
die Rede sein bei den Herzogen von Baiern und Schwaben.
Seit dem Ausgange Konradins traf das also nur noch Baiern;
und ich denke bei späterer Gelegenheit genauer nachzuweisen,
dass für die Angaben des Rechtsbuches nur die besondern
baiorischen Verhältnisse massgebend sein konnten.
Es würde sich da weiter leicht erweisen lassen, dass in
diesen Angaben vielfach weniger althergebrachte Rechte des
baierischen Herzogthums, als neuere weitgehendste Ansprüche
desselben ihren Ausdruck gefunden haben. Das stimmt nun
durchaus damit, dass nach einer Reihe von Zeugnissen gerade
zur Zeit Rudolfs unter Begünstigung des Königs eine Wiederherstellung
und Erweiterung der herzoglichen Befugnisse, insbesondere
auch den Bischöfen gegenüber, sehr bestimmt ins
Auge gefasst, theilweise auch erreicht wurde. Darauf im allgemeinen
näher einzugehen, würde hier kaum am Orte sein,
da ja der Beweis, dass jene Angaben allerdings den Verhältnissen
zur Zeit Rudolfs genau entsprechen, für unsern nächsten
Zweck keine grössere Bedeutung hätte, wenn sich nicht zugleich
erweisen Hesse, dass entsprechende Bestrebungen vor
der Wahl Rudolfs noch nicht verfolgt sein können. Und dafür
würde es doch durchaus an Haltpunkten fehlen.
Beaehtenswerth auch für die genauere Zeitbestimmung
dürfte aber die Angabe sein: unde sitzent bischove in sinem
fürsten ampte, die suln sinen hof süchen; also sprechen vnr, ob
diu statj davon er fürste heizzet, diu in sinem fürsten ampte lit;
swie vil er anders gütes in sinem lande hat, da von suchet er
siner hoeve nut,