Skip to main content Jump to sidebar

Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 77. Band, (Jahrgang 1874)

854

Ficker.

v.
Was  im  Schwabenspiegel  Ldr.  139  über  fürstliche  Hoftage ­
  gesagt  wird,  ist  durchaus  selbstständige  Arbeit  des  Verfassers. ­
  Nicht  leicht  wird  zu  verkennen  sein,  dass  auch  diese
Angaben  überaus  gekünstelte  sind,  dass  der  Verfasser  sich  dabei ­
  schwerlich  durch  feststehendes  Reichsherkommen  leiten
liess,  dass  er  dabei  in  ähnlicher  Weise  ganz  besondere  Verhältnisse ­
  im  Auge  haben  musste,  wie  bei  den  Angaben  über
die  Wählbarkeit  zum  Könige.  Von  einem  Rechte,  anderen
Fürsten,  insbesondere  Fürstbischöfen  Hof  zu  gebieten,  konnte
schon  in  früherer  Zeit,  wenn  wir  von  Böhmen  absehen,  nur
die  Rede  sein  bei  den  Herzogen  von  Baiern  und  Schwaben.
Seit  dem  Ausgange  Konradins  traf  das  also  nur  noch  Baiern;
und  ich  denke  bei  späterer  Gelegenheit  genauer  nachzuweisen,
dass  für  die  Angaben  des  Rechtsbuches  nur  die  besondern
baiorischen  Verhältnisse  massgebend  sein  konnten.
Es  würde  sich  da  weiter  leicht  erweisen  lassen,  dass  in
diesen  Angaben  vielfach  weniger  althergebrachte  Rechte  des
baierischen  Herzogthums,  als  neuere  weitgehendste  Ansprüche
desselben  ihren  Ausdruck  gefunden  haben.  Das  stimmt  nun
durchaus  damit,  dass  nach  einer  Reihe  von  Zeugnissen  gerade
zur  Zeit  Rudolfs  unter  Begünstigung  des  Königs  eine  Wiederherstellung ­
  und  Erweiterung  der  herzoglichen  Befugnisse,  insbesondere ­
  auch  den  Bischöfen  gegenüber,  sehr  bestimmt  ins
Auge  gefasst,  theilweise  auch  erreicht  wurde.  Darauf  im  allgemeinen ­
  näher  einzugehen,  würde  hier  kaum  am  Orte  sein,
da  ja  der  Beweis,  dass  jene  Angaben  allerdings  den  Verhältnissen ­
  zur  Zeit  Rudolfs  genau  entsprechen,  für  unsern  nächsten
Zweck  keine  grössere  Bedeutung  hätte,  wenn  sich  nicht  zugleich ­
  erweisen  Hesse,  dass  entsprechende  Bestrebungen  vor
der  Wahl  Rudolfs  noch  nicht  verfolgt  sein  können.  Und  dafür
würde  es  doch  durchaus  an  Haltpunkten  fehlen.
Beaehtenswerth  auch  für  die  genauere  Zeitbestimmung
dürfte  aber  die  Angabe  sein:  unde  sitzent  bischove  in  sinem
fürsten  ampte,  die  suln  sinen  hof  süchen;  also  sprechen  vnr,  ob
diu  statj  davon  er  fürste  heizzet,  diu  in  sinem  fürsten  ampte  lit;
swie  vil  er  anders  gütes  in  sinem  lande  hat,  da  von  suchet  er
siner  hoeve  nut,
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.