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Ficker.
Ulm und in andere Städte, welche des Reiches sind. Die Anführung'
von Frankfurt wird da zu keiner Zeit auffallen können.
Wohl aber wird die Nennung von Nürnberg und Ulm von
Seiten eines zu Augsburg schreibenden Verfassers dann befremden
müssen, wenn wir von der Annahme ausgehen, das
Rechtsbuch sei schon zur Zeit König Richards entstanden.
Zur Zeit König Lothars war es streitig, ob Nürnberg dem
Reiche oder aber als Theil der fränkischen Erbschaft den
Staufern gehöre. Wurde es während der Regierung dieser, wie
das insbesondere das Privileg von 1219 (Huillard, Hist. dipl.
2, 700) ergibt, als Reichsstadt betrachtet, so kann das nicht
auffallen. Wenigstens in den spätem Zeiten des Interregnum
aber gehörte Nürnberg Konradin, der es, wenn er auch die
Burggrafschaft 1267 als reichslehnbar anerkannte, wohl als
Erbgut beansprucht haben wird. Seit wann, wissen wir nicht
genauer; im August 1266 ersetzt er seinem Oheim Ludwig die
Unkosten, welche demselben bei Erwerbung von Stadt und
Burg Nürnberg erwachsen, ohne dass sich gerade ergäbe, die
Erwerbung sei erst kurz vorher geschehen. Nach Konradins
Tode kam dann Nürnberg mit seinem andern Gute an die Plerzoge
von Baiern, welche es bei der Theilung von 1269 in gemeinsamem
Besitze behielten; vgl. Mon. Wittelsbac. 1, 235.
Sobald das Reich aber einen allgemein anerkannten König
hatte, scheint Nürnberg ohne weitern Widerspruch wieder als
Reichsstadt behandelt zu sein. Dass Rudolf am Tage nach
seiner Krönung unter Zustimmung des Pfalzgrafen den Burggrafen
belehnte, wird dafür allerdings nicht ins Gewicht fallen,
da die Burggrafschaft als reichslehnbar anerkannt blieb. Wohl
aber, dass der König am 1. März 1274 dem Pfalzgrafen die
einzeln aufgeführten Vergabungen Konradins bestätigt und
dabei Nürnberg übergangen wird; vgl. Mon. Wittelsb. 1, 269.
Mag es von Ulm früher zweifelhaft gewesen sein, ob es
zunächst Stadt des Reiches oder des Herzogthums sei, so ist
wohl sicher anzunehmen, dass es während des ganzen Interregnum
von allen Nächstbetheiligten zunächst als Stadt des
Herzogthums Schwaben betrachtet wurde. Heinrich Raspe
hatte sich 1247 vergeblich bemüht, die Stadt zu unterwerfen.
In dem Vertrage, den die Bürger dann 1255 mit ihrem Vogte,
dem Grafen von Dillingen, schlossen, wird wiederholt als