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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 77. Band, (Jahrgang 1874)

852

Ficker.

Ulm  und  in  andere  Städte,  welche  des  Reiches  sind.  Die  Anführung' ­
  von  Frankfurt  wird  da  zu  keiner  Zeit  auffallen  können.
Wohl  aber  wird  die  Nennung  von  Nürnberg  und  Ulm  von
Seiten  eines  zu  Augsburg  schreibenden  Verfassers  dann  befremden ­
  müssen,  wenn  wir  von  der  Annahme  ausgehen,  das
Rechtsbuch  sei  schon  zur  Zeit  König  Richards  entstanden.
Zur  Zeit  König  Lothars  war  es  streitig,  ob  Nürnberg  dem
Reiche  oder  aber  als  Theil  der  fränkischen  Erbschaft  den
Staufern  gehöre.  Wurde  es  während  der  Regierung  dieser,  wie
das  insbesondere  das  Privileg  von  1219  (Huillard,  Hist.  dipl.
2,  700)  ergibt,  als  Reichsstadt  betrachtet,  so  kann  das  nicht
auffallen.  Wenigstens  in  den  spätem  Zeiten  des  Interregnum
aber  gehörte  Nürnberg  Konradin,  der  es,  wenn  er  auch  die
Burggrafschaft  1267  als  reichslehnbar  anerkannte,  wohl  als
Erbgut  beansprucht  haben  wird.  Seit  wann,  wissen  wir  nicht
genauer;  im  August  1266  ersetzt  er  seinem  Oheim  Ludwig  die
Unkosten,  welche  demselben  bei  Erwerbung  von  Stadt  und
Burg  Nürnberg  erwachsen,  ohne  dass  sich  gerade  ergäbe,  die
Erwerbung  sei  erst  kurz  vorher  geschehen.  Nach  Konradins
Tode  kam  dann  Nürnberg  mit  seinem  andern  Gute  an  die  Plerzoge
  von  Baiern,  welche  es  bei  der  Theilung  von  1269  in  gemeinsamem ­
  Besitze  behielten;  vgl.  Mon.  Wittelsbac.  1,  235.
Sobald  das  Reich  aber  einen  allgemein  anerkannten  König
hatte,  scheint  Nürnberg  ohne  weitern  Widerspruch  wieder  als
Reichsstadt  behandelt  zu  sein.  Dass  Rudolf  am  Tage  nach
seiner  Krönung  unter  Zustimmung  des  Pfalzgrafen  den  Burggrafen ­
  belehnte,  wird  dafür  allerdings  nicht  ins  Gewicht  fallen,
da  die  Burggrafschaft  als  reichslehnbar  anerkannt  blieb.  Wohl
aber,  dass  der  König  am  1.  März  1274  dem  Pfalzgrafen  die
einzeln  aufgeführten  Vergabungen  Konradins  bestätigt  und
dabei  Nürnberg  übergangen  wird;  vgl.  Mon.  Wittelsb.  1,  269.
Mag  es  von  Ulm  früher  zweifelhaft  gewesen  sein,  ob  es
zunächst  Stadt  des  Reiches  oder  des  Herzogthums  sei,  so  ist
wohl  sicher  anzunehmen,  dass  es  während  des  ganzen  Interregnum ­
  von  allen  Nächstbetheiligten  zunächst  als  Stadt  des
Herzogthums  Schwaben  betrachtet  wurde.  Heinrich  Raspe
hatte  sich  1247  vergeblich  bemüht,  die  Stadt  zu  unterwerfen.
In  dem  Vertrage,  den  die  Bürger  dann  1255  mit  ihrem  Vogte,
dem  Grafen  von  Dillingen,  schlossen,  wird  wiederholt  als
            
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