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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 77. Band, (Jahrgang 1874)

Ueber  die  Entatehungszeit  des  Scliwabenspiegels.

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was  er  mit  der  andern  gegeben,  hätte  den  freien  Herren  die
Wählbarkeit'  zugesprochen,  aber  das  an  eine  Bedingung  geknüpft, ­
  welche  durchweg  nur  bei  Fürsten  zutraf.
Ich  will  nun  nicht  bestreiten,  dass  es  einzelne  Ausnahmen
geben  mochte.  Aber  jedenfalls  trifft  das  für  Wilhelm  von
Holland  nicht  zu,  den  einzigen,  der  bis  zur  Wahl  Rudolfs  Veranlassung ­
  dazu  geben  konnte,  auch  freie  Herren  für  wählbar
zu  halten.  Die  Grafen  von  Holland  waren  nicht  blos  Vasallen
der  Könige  von  England  und  Schottland,  sondern  auch  des
Herzogs  von  Brabant,  dann  insbesondere  des  Grafen  von  Flandern ­
  für  Seeland.  Wilhelm  konnte  nun  als  König  nicht  den
Lehnseid  leisten,  wollte  andererseits  aber  auch  Seeland  nicht
aufgehen.  Das  wurde  Veranlassung  zu  langdauernden  Verhandlungen; ­
  gelang  es  1250  dem  päbstlichen  Legaten,  ihm  Aufschub ­
  des  Lehnseides  zu  erwirken,  so  suchte  dann  Wilhelm
1252,  als  er  sich  sicherer  auf  dem  Throne  fühlte,  dem  Handel
dadurch  ein  Ende  zu  machen,  dass  er  seinerseits  der  Gräfin
von  Flandern  alle  ihre  Reichslehen  absprach.  Nun  liesse  sich
allerdings  etwa  geltend  machen,  die  Stelle  des  Schwabenspiegels
sei  eben  von  jemandem  geschrieben,  der  Wilhelm  nicht  anerkannte, ­
  der  ihn  damit  als  ungeeignet  zum  Könige  darstellen
wollte.  Das  würde  aber  doch  nur  die  Forderung  erklären,  dass
der  zu  Wählende  keines  Laienfürsten  Mann  sein  solle,  wie  das
durchweg  nur  bei  Fürsten  der  Fall  war;  dann  hätte  doch  nichts
näher  gelegen,  als  die  Wählbarkeit  einfach  an  den  Fürstenstand ­
  zu  knüpfen,  es  wäre  nicht  abzusehen,  wie  jemand,  der
Wilhelm  nicht  anerkannte,  überhaupt  noch  von  einer  Wählbarkeit ­
  freier  Herren  reden  sollte,  da  diese,  von  jenem  einen  Falle
abgesehen,  bis  1273  nie  in  Frage  kam.  Noch  Anderes  liesse
sich  da  geltend  machen;  wir  werden  die  weitere  Erörterung
solcher  Möglichkeiten  uns  ersparen  dürfen,  da  die  zutreffende
Beziehung  doch  kaum  einem  Zweifel  unterliegen  kann.
So  sonderbar  die  Angaben  des  Scliwabenspiegels  in  ihrer
allgemeinen  Fassung  erscheinen  müssen,  so  leicht  erklären  sie
sich,  wenn  wir  annehmen,  sie  seien  mit  nächster  Rücksicht  auf
König  Rudolf  geschrieben.  Gerade  auf  ihn  passen  sie  aufs
genaueste.  Die  Grafen  von  Iiabsburg  waren  nicht  Fürsten,
sondern  freie  Herren;  und  zwar  gehören  sie  zu  denjenigen,
welche  der  Spiegler  als  Semperfreie  oder  Hochfreie  bezeichnet.
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