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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 77. Band, (Jahrgang 1874)

Kant  und  die  positive  Philosophie.

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der  Naturabsicht,  die  ihnen  selbst  unbekannt  ist,  als  an  einem
Leitfaden  fortgehen,  und  an  derselben  Beförderung  arbeiten,  an
welcher,  selbst  wenn  sie  ihnen  bekannt  würde,  ihnen  doch
wenig  gelegen  sein  würde.
Das  Wort  ,Naturabsicht',  ,planmässige  Geschichte',  dessen
sich  Kant  bedient,  und  das  auf  das  Dasein  einer  intelligenten
Natur,  welcher  die  ,Absicht'  und  der  ,Plan'  zugeschrieben
wird,  als  Voraussetzung  hinzudeuten  scheint,  führt  einen
Nebengedanken  mit  sich,  welcher  nicht  nothwendig  mit  der
Behauptung,  dass  die  Geschichte  nach  ,allgemeinen  Naturgesetzen' ­
  sich  entwickle,  verbunden  sein  muss.  Es  ist  etwas  ganz
anderes,  anzunehmen,  dass  die  scheinbar  willkürlichen  Handlungen ­
  der  Menschen  sich  dem  Zeugniss  der  Erfahrung  gemäss
unter  gewisse  (innerhalb  bestimmter  Grenzen)  unveränderliche
Gesetze  bringen  lassen,  als  zu  behaupten,  dass  diese  Gesetze
selbst  von  der  Art  seien,  dass  sie  einer  vernünftigen  Intelligenz
als  ,Absicht'  und  ,Plan',  d.  i.  als  Mittel  zur  Durchführung
eines  derselben  würdigen  Endzweckes  der  Geschichte  untergelegt ­
  werden  könnten,  .lenes  würde  auch  dann  der  Fall  sein,
wenn  die  auf  dem  Erfahrungswege  gefundenen  allgemeinen
Regeln  (wie  die  Witterungsregeln)  keinerlei  andern  Werth  be~
sässen,  als  eben  der  Ausdruck  einer  gewissen  beharrenden  Beschaffenheit ­
  scheinbar  der  Veränderlichkeit  unterworfener  Ereignisse ­
  zu  sein.  Dieses  dagegen  scldiesst  ein,  dass  die  im
ersten  Falle  empirisch  entdeckten  ,Naturgesetze'  sich  aus
einem  vorausgesetzten  Weltendzweck,  wie  man  ihn  einer  vernünftigen, ­
  weltbeherrschenden  Intelligenz  allenfalls  Zutrauen
darf,  apriorisch  als  Mittel  zu  dessen  Realisirung  deduciren
lassen.
Der  Gegensatz-  beider  Fälle  wird  klar  aus  dem  von  Kant
angeführten  Unterschied  zwischen  Kepler’s  und  Newton’s  Verdienst ­
  um  die  Auffassung  der  gesetzlichen  Ordnung  der  Himmelserscheinungen.
  Die  Natur,  sagt  Kant,  brachte  einen  Kepler
hervor,  der  die  excentrischen  Bahnen  der  Planeten  auf  eine
unerwartete  Weise  bestimmten  Gesetzen  unterwarf;  und  einen
Newton,  der  diese  Gesetze  aus  einer  allgemeinen  Naturursache
erklärte.  Während  der  eine  die  Gesetze  entdeckt,  welchen  die
Erscheinungen,  entdeckt  der  andere  das  Weltgesetz,  aus  dem
            
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