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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 77. Band, (Jahrgang 1874)

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Ficker.

da  sich  ja  nur  in  einem  einzigen  der  erhaltenen  Texte  die  ungeänderte
  Fassung  erhalten  hat.
Es  bedarf  nun  kaum  eines  Hinweises,  wie  überaus  wichtig
gerade  diese  Umstände  für  die  Bestimmung  der  Entstehungszeit
  sind.  Das,  was  den  Verfasser  bestimmte,  Kurstimme  und
Schenkenamt  nicht  mehr  dem  Könige  von  Böhmen  zuzusprechen,
muss  in  die  Zeit  fallen,  wo  er  mit  seiner  Arbeit  beschäftigt
war;  und  da  sich  die  entscheidende  Stelle  in  einem  spätem
Tlieile  findet,  muss  das  Werk  seihst  bald  nachher  vollendet
sein.  Um  so  wichtiger  ist  es,  die  veranlassende  Thatsache
festzustellen.
In  dieser  Beziehung  ist  hingewiesen  auf  die  Wahl  Richards,
auf  die  Wahl  Rudolfs,  und  auf  den  Augsburger  Reichstag  von
1275.  Glaube  ich  mich  für  das  letztere  entscheiden  zu  sollen,
so  wird  es  nicht  nöthig  sein,  genauer  auf  die  Frage  der  haierisclien
  Kur  einzugehen.  Gerade  darüber  ist  in  letzter  Zeit  so
viel  geschrieben,  dass  eine  Einsichtnahme  der  bezüglichen
Arbeiten  und  der  in  ihnen  angeführten  Belege  leicht  Jeden  in
den  Stand  setzen  wird,  sich  selbst  ein  bestimmteres  Urtheil
darüber  zu  bilden,  in  wie  weit  die  für  meine  Ansicht  massgebenden ­
  Gesichtspunkte  den  uns  erhaltenen  Quellenzeugnissen
entsprechen,  wenn  ich  sie  auch  zum  Theil  nur  kurz  andeute.
Die  Wahl  Richards  kann,  wie  ich  denke,  gar  nicht  in
Frage  kommen.  Es  handelt  sich  hier  ja  nicht  darum,  seit
wann  eine  Veranlassung  vorlag,  dem  Herzoge  von  Baiern  überhaupt ­
  eine  Stimme  bei  der  Wahl  zuzusprechen;  dazu  hätte
nüthigenfalls  die  Theilnahme  Heinrichs  an  der  Wahl  Richards
genügen  mögen.  Auch  nicht  darum,  seit  wann  von  einer  Siebenzahl ­
  ausschliesslicher  Kurfürsten  die  Rede  sein  konnte;  es  ist
zweifellos  zuzugeben,  dass  dieser  Umstand  die  Annahme  der
Abfassung  schon  unter  Richard  in  keiner  Weise  verbieten  würde.
Die  Frage  ist  vielmehr  genauer  dahin  zu  stellen,  seit  wann  finden ­
  Verfasser  Veranlassung  vorlag,  dem  Herzoge  von  Baiern
eine  von  den  schon  auf  die  geschlossene  Siebenzahl  abgegränzten
  Stimmen,  und  zwar  gerade  diejenige  zuzuschreiben,
welche  man  anderweitig  dem  Böhmenkönige  zugestand.  Dass
dazu  aber  die  Wahl  Richards  keinen  Anlass  bieten  konnte,
wird  nach  dem  gegenwärtigen  Stande  der  Forschung  keiner
nähern  Begründung  bedürfen.  Hatte  früher  insbesondere  Busson,
            
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