Ueber die Entstelmngszeit des Schwabenspiegels.
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gearbeitet sein, als dieser im Landrecht bereits durch den
Herzog von Baiern ersetzt war. Insbesondere aber spricht der
Bestand des Textes, in welchem wir die Nennung von Böhmen
als ursprünglich zu betrachten haben, durchaus gegen das
Zurückgehen auf eine noch unvollständige Gestaltung des
Werkes; der Text der alten Drucke ist eine der vollsten
Formen, enthält fast alles, was erweislich dem Urtexte angehörig
in spätem Formen ausgelassen wurde, und es würde sich
leicht nachweisen lassen, wie durchaus unwahrscheinlich es
sein müsse, dass seine Vollständigkeit durch spätere Ergänzung
einer ursprünglich unvollständigeren Form gewonnen wurde.
Sollte aber dennoch, was mir ganz unwahrscheinlich ist, eine
unvollständige Form, der insbesondere Lhr. 41 fehlte, schon in
Umlauf gekommen sein, so würde auch das für unsern nächsten
Zweck wenig ins Gewicht fallen, da es sich nicht um die
Entstehungszeit irgendwelcher Vorstufe, sondern des vollständig
ausgewachsenen Werkes handelt, für welche dann Lhr. 41 nicht
minder massgebend bleiben würde.
Die Erwägung aller Umstände ergibt doch als das durchaus
Wahrscheinlichere, dass wirklich der zuerst in Umlauf
gekommene Text an einzelnen Stellen noch den König von
Böhmen nannte, an einer andern bereits den Herzog von Baiern
im Auge hatte. Und gar so unerklärlich ist das doch nicht.
Als der Verfasser Ldr. 130 und Lhr. 8 arbeitete, hatte er den
Deutschenspiegel vor sich, liess sich zunächst durch diesen
leiten. Dass dagegen Lhr. 41 ganz selbstständig gearbeitet ist,
möchte ich nicht gerade in erster Reihe betonen. Aber ist
schon nach der Stellung im Werke selbst eine spätere Abfassung
anzunehmen, so kann es sich da auch um einen verhältnissmässig
erheblichem Zeitabstand handeln, wenn, wie doch
leicht der Fall sein mochte, die Arbeit nicht gerade in Massgabe
der schliesslichen Ordnung vorschritt, sondern die ganz
selbstständigen Abschnitte vielleicht erst nach "V erarbeitung des
im Deutschenspiegel Vorliegenden eingeschoben wurden. War
der Verfasser inzwischen auf den Anspruch Baierns aufmerksam
geworden, ging er auf denselben ein, so waren nun allerdings
die bezüglichen früheren Stellen zu ändern. Bei den ersten in
Umlauf gekommenen Texten wird das übersehen sein. Dann
muss man freilich sehr bald darauf aufmerksam geworden sein,