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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 77. Band, (Jahrgang 1874)

IJeber  die  Entstellungszeit  des  Scliwabenspiegels.

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der  Ambraser  Handschrift  heisst  es:  Ditz  reht  liant  die  herren;
die  meisten  haben  der  Aenderung  entsprechend:  die  zwen  lierren;
doch  findet  sich  auch  hier  noch  in  Folge  der  Aenderungen  die
unpassende  Fassung,  wonach  vorher  nur  von  Abwesenheit  des
Königs,  im  Schlusssätze  nur  von  Erledigung  des  Thrones  die
Rede  ist,  ohne  dass  das  durch  ein  auch  in  richtige  Verbindung
gebracht  wäre.
Wird  auf  diese  Gründe  hin  sich  schwerlich  bestreiten
lassen,  dass  der  Urtext  neben  dem  Pfalzgrafen  und  dem  Marschall ­
  auch  den  Schenken  nannte,  so  wird  es  doch  weiter  keinen
Augenblick  zweifelhaft  sein  können,  dass  der  Verfasser  dabei
als  Schenken  den  Herzog  von  Baiern  und  nicht  den  König
von  Böhmen  im  Auge  hatte.  Schon  das  muss  darauf  hindeuten,
dass  Baiern  gar  nicht  genannt  ist,  während  alle  andern  deutschen ­
  Länder  berücksichtigt  sind;  das  erklärt  sich  leicht,  wenn
der  Schenk  ohnehin  Herzog  von  Baiern  ist.  Es  ist  weiter  doch
fast  selbstverständlich,  dass  eine  Gewalt,  die  sich  auf  der  einen
Seite  bis  Trient,  auf  einer  andern  bis  an  den  Rhein  erstreckt,
nur  von  Baiern  aus  geübt  werden  kann.  König  Richard  mochte,
gerade  um  Konradin  und  den  ihn  unterstützenden  Baiernlierzogen
  entgegenzutreten,  Ottokar  den  Schutz  des  Reichsgutes
bis  zum  Rhein  übertragen  (vgl.  Palacky  Formelbücher  264);
dass  ein  zu  Augsburg  schreibender,  alle  pfalzbaierischen  Ansprüche ­
  in  auffallendster  Weise  begünstigender  Verfasser  auf
den  Gedanken  gekommen  sein  sollte,  dem  Böhmenkönige  die
Vertretung  des  Königs  in  Schwaben  und  Tirol  zuzusprechen,
ist  undenkbar.  Endlich  findet  die  sonderbare  Auffassung,  dass
die  Befugniss  des  Rheinpfalzgrafen  sich  nur  auf  die  linksrheinischen ­
  Reichstheile  erstreckt,  doch  nur  eine  genügende
Erklärung,  wenn  die  Vertretung  in  Baiern  und  Schwaben  dem
Herzoge  von  Baiern  zugedacht  war;  war  der  Pfalzgraf  zugleich
Herzog  von  Baiern,  so  erklärt  es  sich  leicht,  wenn  der  Verfasser ­
  da  nicht  schärfer  schied.
Es  wird  nun  weiter  zu  beachten  sein,  dass  nach  Erwägung
aller  Umstände  S.  uns  hier  nicht  allein  den  ursprünglicheren,
sondern  auch  den  ursprünglichsten  Text  erhalten  haben  muss.
Es  ist  die  Annahme  offenbar  nicht  zulässig,  es  habe  auch  hier,
wie  bei  den  früher  besprochenen  Stellen,  eine  noch  ursprünglichere, ­
  auf  den  König  von  Böhmen  berechnete  Lesart  gegeben,
            
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