IJeber die Entstellungszeit des Scliwabenspiegels.
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der Ambraser Handschrift heisst es: Ditz reht liant die herren;
die meisten haben der Aenderung entsprechend: die zwen lierren;
doch findet sich auch hier noch in Folge der Aenderungen die
unpassende Fassung, wonach vorher nur von Abwesenheit des
Königs, im Schlusssätze nur von Erledigung des Thrones die
Rede ist, ohne dass das durch ein auch in richtige Verbindung
gebracht wäre.
Wird auf diese Gründe hin sich schwerlich bestreiten
lassen, dass der Urtext neben dem Pfalzgrafen und dem Marschall
auch den Schenken nannte, so wird es doch weiter keinen
Augenblick zweifelhaft sein können, dass der Verfasser dabei
als Schenken den Herzog von Baiern und nicht den König
von Böhmen im Auge hatte. Schon das muss darauf hindeuten,
dass Baiern gar nicht genannt ist, während alle andern deutschen
Länder berücksichtigt sind; das erklärt sich leicht, wenn
der Schenk ohnehin Herzog von Baiern ist. Es ist weiter doch
fast selbstverständlich, dass eine Gewalt, die sich auf der einen
Seite bis Trient, auf einer andern bis an den Rhein erstreckt,
nur von Baiern aus geübt werden kann. König Richard mochte,
gerade um Konradin und den ihn unterstützenden Baiernlierzogen
entgegenzutreten, Ottokar den Schutz des Reichsgutes
bis zum Rhein übertragen (vgl. Palacky Formelbücher 264);
dass ein zu Augsburg schreibender, alle pfalzbaierischen Ansprüche
in auffallendster Weise begünstigender Verfasser auf
den Gedanken gekommen sein sollte, dem Böhmenkönige die
Vertretung des Königs in Schwaben und Tirol zuzusprechen,
ist undenkbar. Endlich findet die sonderbare Auffassung, dass
die Befugniss des Rheinpfalzgrafen sich nur auf die linksrheinischen
Reichstheile erstreckt, doch nur eine genügende
Erklärung, wenn die Vertretung in Baiern und Schwaben dem
Herzoge von Baiern zugedacht war; war der Pfalzgraf zugleich
Herzog von Baiern, so erklärt es sich leicht, wenn der Verfasser
da nicht schärfer schied.
Es wird nun weiter zu beachten sein, dass nach Erwägung
aller Umstände S. uns hier nicht allein den ursprünglicheren,
sondern auch den ursprünglichsten Text erhalten haben muss.
Es ist die Annahme offenbar nicht zulässig, es habe auch hier,
wie bei den früher besprochenen Stellen, eine noch ursprünglichere,
auf den König von Böhmen berechnete Lesart gegeben,