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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 77. Band, (Jahrgang 1874)

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Ficker.

sie  dem  Pfalzgrafen  links  vom  Rheine,  dem  Herzoge  von  Sachsen
aber  rechts  vom  Rheine,  also  auch  über  die  schwäbischen  Besitzungen ­
  des  Pfalzgrafen  selbst,  zugestanden  hätte,  ist  etwas
den  thatsächliclien  Verhältnissen  so  Widersprechendes,  dass
natürlich  nicht  daran  zu  denken  ist,  es  sei  das  wirklich  Reichsherkommen ­
  gewesen  oder  auch  nur  für  einen  Einzelfall  so  bestimmt; ­
  dass  aber  weiter  auch  schwerlich  nur  das  anzunehmen
ist,  der  Verfasser  habe  auf  einen  solchen  Gedanken  verfallen
können,  wenn  er  auch  noch  so  schlecht  unterrichtet  war.
Aber  auch  abgesehen  vom  Inhalte  sprechen  ganz  ausschlaggebende ­
  Gründe  für  die  Ursprünglichkeit  der  Lesart  in  S.
Denn  zunächst  zeigt  die  ganze  Gliederung  der  Stelle,  dass  dieselbe ­
  auf  eine  Dreizahl  von  Fürsten  berechnet  war.  Für  eine
Fassung,  welche  von  vornherein  neben  dem  Pfalzgrafen  nur
den  Marschall  im  Auge  hatte,  fehlte  jede  Veranlassung,  das
über  diesen  zu  Sagende  in  solcher  Weise  zu  zerlegen.
Weiter  aber  wird  vor  allem  die  Unsicherheit  des  Schlusssatzes ­
  in  allen  andern  Texten  zu  beachten  sein,  welche  sich
nur  daraus  erklärt,  dass  die  Ersetzung  des  Schenken  durch
den  Marschall  hier  eine  weitere  Aenderung  nöthig  machte.  Die
schon  erwähnte  Chiemseer  Handschrift  hat  trotzdem  die  nun
ganz  unpassende  Lesart  die  drey  fürsten  beibehalten.  Der  Einfluss ­
  derselben  zeigt  sich  auch  noch  im  Texte  der  alten  Drucke:
Diss  recht  liand  auch  die  andern  drey  fürsten,  wann  das  reych
an  eynem  leunig  ist.  Ist  das  ganz  unverständlich,  da  der  anderen ­
  Laienkurfürsten  nur  zwei,  der  Kurfürsten  überhaupt  fünf
waren,  so  dürfte  darin  doch  vielleicht  die  ursprünglichste  Aenderung ­
  zu  sehen  sein.  Die  Worte  nämlich:  so  der  chunich  von
tutschem  lande  ist,  fehlen  in  allen  mir  bekannten  Texten  ausser
in  S.,  während  sie  doch  zweifellos  ursprünglich  sind,  da  der
ganze  Abschnitt  zunächst  nur  diesen  Fall  im  Auge  hat.  Ihr
Ausfallen  scheint  sich  am  leichtesten  dadurch  zu  erklären,  dass
der  Fertiger  des  Textes  der  alten  Drucke,  die  Dreizahl  und
damit  die  ganze  Stelle  nicht  verstehend,  auf  den  Gedanken
kam,  die  Rechte,  welche  nur  dem  Pfalzgrafen  und  dem  Marschall ­
  bei  Abwesenheit  des  Königs  zugesprochen  wurden,  sollten
im  Falle  der  Erledigung  des  Thrones  auch  andern  Kurfürsten
zustehen.  Andere  Texte  haben  dann  allerdings  die  Dreizahl
ganz  fallen  lassen,  doch  nicht  in  übereinstimmender  Weise;  in
            
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