Ueber die Entstelmngszeit des Schwabenspiegels.
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al Franken swer der ist, der sein undertan ist. Und git im der
chunicli den gewalt, daz er den pan lihet, so hat der scheuch
reht, daz er den pan lihet über al Swaben vnze an den Rein und
biz durh die berge vntz enhalb Triende ein mile. So hat der
phalnzgrave von dem Rein gewalt den pan ze lilien iensit Reins
vntz für Metz ein mile und vntz an die Use und in Flandern
laut. — Dise ere und ditze rehte liabent die dri fürsten, so der
chunicli von tutschem lande ist und so daz liehe an chunicli
ist.
Alle andern mir bekannten Texte weichen hier insbesondere
dadurch ab, dass sie statt des Schenken nochmals den
Marschall nennen. Da die Stelle ganz selbstständig ist, so gibt
der Deutschenspiegel keinen Anhalt. Ist S. eine der beachtenswertheren
Handschriften, so würde doch ihr Ansehen an und
für sich in keiner Weise massgebend sein können. Aber eine
Erwägung des Inhaltes und der Fassung der Stelle selbst in
Verbindung mit der Berücksichtigung noch anderweitiger Textabweichungen
scheint mir mit voller Sicherheit die Ursprünglichkeit
der Lesart in S. zu erweisen.
Dass der Herzog von Sachsen als Marschall nicht blos
in Norddeutschland, sondern auch in Schwaben und Tirol den
König vertreten solle, ist doch etwas so Ungereimtes, dass das
bei nachlässiger späterer Aenderung des Textes stehen bleiben
mochte, schwerlich aber ein selbstständig schreibender Verfasser
darauf verfallen konnte. Den Werth der gesammten Stelle
genauer zu prüfen, wird hier nicht unsere Aufgabe sein. Ich
glaube nicht, dass ihr, etwa vom Pfalzgrafen abgesehen, feststehendes
Reichsherkommen zu Grunde lag, möchte annehmen,
dass der Verfasser sich da wohl nur durch einen Einzelvorgang,
von dem er überdies nur ungenaue Kunde haben mochte, bestimmen
liess. Ohne darauf für die Zeitfrage Gewicht zu legen,
mag daran erinnert werden, dass der König 1275 einen Zug
nach Italien beabsichtigte. Kam etwa auf dem Augsburger
Tage die Vertretung des Königs während seiner Abwesenheit
zur Sprache, so liegt die Annahme nahe, dass man dafür zunächst
des Königs Schwiegersöhne, den Pfalzgrafen und den
Herzog von Sachsen, in Aussicht nahm und das auf die Angabe
eingewirkt hat. Mag das aber richtig sein oder nicht,
eine Theilung der Vertretung des Königs in der Weise, dass
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