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Ficker.
rechte auch dieser Text den Herzog von Baiern nennt und
durch Auslassung des oder von ir etwedern die Beziehung
auf Böhmen noch mehr verwischt. Man sieht nur, dass die
Angabe über die Nationalität doch auch damals gerade auf
Böhmen bezogen wurde; und es ist wegen des näheren Anschlusses
an den Deutschenspiegel wenigstens nicht unwahrscheinlich,
dass auf die Aenderung im Lehnrechte hier eine
ältere Lesart von Einfluss war.
Nur ein einziger der mir bekannten Texte nennt den
König von Böhmen in einer Weise, dass ich die Lesart für
die ursprünglichste halten muss, nämlich der Text der ersten
Drucke. Dass sich gerade hier eine ursprünglichste Lesart
erhalten haben soll, mag auf den ersten Blick befremden. Aber
schon in der von mir versuchten Classification der Texte
(Sitzungsber. 23, 264) glaubte ich ihn der ersten Classe zuweisen
zu müssen nach Massgabe der als ursprünglich zu erweisenden
Vollständigkeit der ersten Tkeile des Landrechts,
welche er lediglich mit der Freiburger Handschrift theilt. Zeigt
er gemeinsam mit dieser eine, wenigstens meiner Ansicht nach
spätere Gestaltung durch Hinzufügung des dritten Theils des
Landrechts, muss er weiter auch der Freiburger Handschrift
gegenüber als spätere Form betrachtet werden wegen des Verlassens
der alten Ordnung und Hinzufügung von dem Urtexte
fremden Bestandteilen, so schliesst das die Erhaltung ursprünglichster
Lesarten allen andern Texten, auch der Freiburger
Handschrift gegenüber nicht aus. Ich habe schon früher
gerade mit Rücksicht auf den Schwabenspiegel die Behauptung
zu begründen gesucht, dass eine zunächst den Umfang und die
Anordnung ins Auge fassende Classification nicht auch für die
Güte des Textes massgebend sein müsse; vgl. Sitzungsber. 39,26ff.
Zeigt sich nacli jenen Haltpunkten der Text der alten Drucke
als abgeleitet aus der Form der Freiburger Handschrift, so
wird er desshalb nicht gerade aus dieser Handschrift selbst
abgeleitet sein; es ist nur eine beide Texte näher verbindende
Vorlage anzunehmen, und diese kann an und für sich eben so
wohl mit dem einen den König von Böhmen, wie mit dem
Freiburger den Herzog von Baiern genannt haben. Dass sich
an manchen Stellen nur in den ältesten Drucken die ursprünglichste
Lesart wirklich erhalten hat, bestätigt der Vergleich