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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 77. Band, (Jahrgang 1874)

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Ficker.

rechte  auch  dieser  Text  den  Herzog  von  Baiern  nennt  und
durch  Auslassung  des  oder  von  ir  etwedern  die  Beziehung
auf  Böhmen  noch  mehr  verwischt.  Man  sieht  nur,  dass  die
Angabe  über  die  Nationalität  doch  auch  damals  gerade  auf
Böhmen  bezogen  wurde;  und  es  ist  wegen  des  näheren  Anschlusses ­
  an  den  Deutschenspiegel  wenigstens  nicht  unwahrscheinlich, ­
  dass  auf  die  Aenderung  im  Lehnrechte  hier  eine
ältere  Lesart  von  Einfluss  war.
Nur  ein  einziger  der  mir  bekannten  Texte  nennt  den
König  von  Böhmen  in  einer  Weise,  dass  ich  die  Lesart  für
die  ursprünglichste  halten  muss,  nämlich  der  Text  der  ersten
Drucke.  Dass  sich  gerade  hier  eine  ursprünglichste  Lesart
erhalten  haben  soll,  mag  auf  den  ersten  Blick  befremden.  Aber
schon  in  der  von  mir  versuchten  Classification  der  Texte
(Sitzungsber.  23,  264)  glaubte  ich  ihn  der  ersten  Classe  zuweisen ­
  zu  müssen  nach  Massgabe  der  als  ursprünglich  zu  erweisenden ­
  Vollständigkeit  der  ersten  Tkeile  des  Landrechts,
welche  er  lediglich  mit  der  Freiburger  Handschrift  theilt.  Zeigt
er  gemeinsam  mit  dieser  eine,  wenigstens  meiner  Ansicht  nach
spätere  Gestaltung  durch  Hinzufügung  des  dritten  Theils  des
Landrechts,  muss  er  weiter  auch  der  Freiburger  Handschrift
gegenüber  als  spätere  Form  betrachtet  werden  wegen  des  Verlassens
  der  alten  Ordnung  und  Hinzufügung  von  dem  Urtexte
fremden  Bestandteilen,  so  schliesst  das  die  Erhaltung  ursprünglichster ­
  Lesarten  allen  andern  Texten,  auch  der  Freiburger ­
  Handschrift  gegenüber  nicht  aus.  Ich  habe  schon  früher
gerade  mit  Rücksicht  auf  den  Schwabenspiegel  die  Behauptung
zu  begründen  gesucht,  dass  eine  zunächst  den  Umfang  und  die
Anordnung  ins  Auge  fassende  Classification  nicht  auch  für  die
Güte  des  Textes  massgebend  sein  müsse;  vgl.  Sitzungsber.  39,26ff.
Zeigt  sich  nacli  jenen  Haltpunkten  der  Text  der  alten  Drucke
als  abgeleitet  aus  der  Form  der  Freiburger  Handschrift,  so
wird  er  desshalb  nicht  gerade  aus  dieser  Handschrift  selbst
abgeleitet  sein;  es  ist  nur  eine  beide  Texte  näher  verbindende
Vorlage  anzunehmen,  und  diese  kann  an  und  für  sich  eben  so
wohl  mit  dem  einen  den  König  von  Böhmen,  wie  mit  dem
Freiburger  den  Herzog  von  Baiern  genannt  haben.  Dass  sich
an  manchen  Stellen  nur  in  den  ältesten  Drucken  die  ursprünglichste ­
  Lesart  wirklich  erhalten  hat,  bestätigt  der  Vergleich
            
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