TJeber die Entstelmngszeit des Schwabenspiegels.
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Konstanz; auch weiterhin finden wir das althergebrachte Verliältniss,
dass der König, so weit er sich überhaupt in den betreffenden
Ländern bewegt, seine langem Aufenthalte theils
in Bischofsstädten, theils in Reichsstädten nimmt.
Wenn ich nun annehme, der Verfasser des Schwabenspiegels
habe bei der fraglichen Stelle eben diese Verhältnisse
im Auge gehabt, dieselbe sei in Veranlassung derselben kurz
nachher geschrieben, so dürfte das kaum noch einer nähern
Begründung bedürfen. Versuchen wir es noch, uns den Hergang
von jener Stelle ausgehend genauer zu vergegenwärtigen,
so mag das weniger wichtig erscheinen wegen der weiteren
Haltpunkte, welche sich für die Richtigkeit der Beziehung ergeben,
als wegen des Nachweises, ein wie überaus wichtiges
Hiilfsmittel zur richtigem Würdigung mancher Vorgänge der
ersten Regierungszeit König Rudolfs uns in jener Stelle vorliegt.
Wurde der König nach der Krönung anstandslos in den
rheinischen Bischofsstädten aufgenommen, so kann das nicht
auffallen. Zu Köln, Speier, Worms war man von den Zeiten
Wilhelms und Richards her an die Aufenthalte des Königs gewohnt
geblieben; niemand wird hier daran gedacht haben, dass
dem allgemein anerkannten Könige weniger Recht zustehen
solle, als jenen. War Strassburg anscheinend nie von Richard,
Basel auch nicht von Wilhelm besucht, so durfte Rudolf in
diesen ihm näher stehenden Landestheilen auf bereitwilliges
Entgegenkommen ohnehin rechnen.
Das wird sich nun geändert haben, als Rudolf im folgenden
Jahre auch Reichsländer besuchte, welche seit langen Zeiten
keinen König gesehen hatten. Ob Rudolf schon im März, als
er nach längerem Aufenthalte zu Hagenau von dort nach Oppenheim
und Gelnhausen ging, die rheinfränkischen Bischofsstädte
mied, weil die Aufnahme auf Schwierigkeiten stiess, mag fraglich
sein. Speier und Worms hatte er früher schon besucht.
Auffallender könnte unter andern Verhältnissen das Vermeiden
von Mainz sein, wo er jedenfalls noch keinen langem Aufenthalt
genommen hatte; aber es erklärt sich wohl genügend
daraus, dass der Erzbischof den König bisher begleitet hatte
und nun nach kurzem Aufenthalte zu Mainz zum Concile aufbrach;
vgl. v. d. Ropp Werner von Mainz 179.