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Ficker.
Schwierigkeiten, sondern das Zusammentreffen der Umstände
weist aufs bestimmteste gerade auf diese Zeit hin.
Wenn Rudolf auch von allen Reichsbisehöfen anerkannt
war, ihm durchweg guter Wille derselben entgegenkam, so
musste dieser doch auf eine harte Probe gestellt werden, wenn
der neue König an seiner Auffassung festhielt, dass ihm alles
gebühre, was dem Kaiser Friedrich bis zu seiner Entsetzung
zugestanden war. Wenn Otto und Friedrich auch auf viele
althergebrachte Befugnisse des Königthums gegenüber den
Reichskirchen zu Gunsten der Pfaffenfürsten verzichtet hatten,
so waren doch sehr gewichtige auch von ihnen jederzeit aufrechterhalten.
Als die lästigste und drückendste von diesen
wurde jedenfalls die empfunden, dass der König das Recht
hatte, in den Bisehofsstädten Hof zu halten. Der nächste Zweck
wird es nicht erfordern, auf eine nähere Erörterung dieser
Befugniss einzugehen; habe ich mich viel damit beschäftigt,
so hoffe ich die Ergebnisse bald anderweitig veröffentlichen
zu können. Nur daran wird mit nächster Rücksicht auf die
hier zu besprechenden Umstände zu erinnern sein, dass es sich
dabei nicht blos um die Abhaltung der feierlichen Iioftage,
sondern um den Aufenthalt des Königs in den Bischofsstädten
überhaupt handelt. Dieser veranlasste schon an und für sich
eine Reihe von Leistungen des Bischofs und seiner Untergebenen,
zu denen sie ausdrücklich verpflichtet waren oder
denen sie sich nicht füglich entziehen konnten. Die Lasten
steigerten sich dann bei einem eigentlichen Hoftage; nicht blos
wegen der zahlreicheren Umgebung des Königs, sondern insbesondere
auch dadurch, dass während des Hoftages und acht
Tage vorher und nachher die Einkünfte aus Gerichtsbarkeit,
Zoll und Münze, also aus den ergiebigsten Einnahmequellen der
Bischöfe, dem Könige zukamen. Das hatte Kaiser Friedrich
im Gunstbriefe von 1220 ausdrücklich Vorbehalten, es wird
1238 als geltendes Recht erwähnt. Und diese Befugnisse wurden
vom Königthume, so lange dieses sieh noch nicht zu scheuen
hatte, von dem, was sein Recht war, auch wirklichen Gebrauch
zu machen, in weitgreifendster Weise ausgebeutet. Die Aufenthalte
der Könige wechseln zwischen den Städten und Burgen
des Reichs und den Städten der Bischöfe. Aber während wir
sie dort, auf die eigenen Hülfsquellen angewiesen, durchweg