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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 77. Band, (Jahrgang 1874)

Ueber  die  Entstellungszeit  des  Schwabenspiegels.

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findet,  wenn  der  Rheinpfalzgraf  vacante  imperio  Reichsbelehnungen ­
  ertheilt.  Und  nicht  das  allein;  betrachtete  man  das
Reich  als  erledigt,  so  kannte  man  hier  auch  bereits  den  künftigen ­
  König,  zweifelte  nicht  daran,  dass  der  junge  Schwabenherzog ­
  den  Thron  seiner  Väter  besteigen  werde,  dass  Belehnungen ­
  mit  Reichsgut,  welche  man  sich  schon  jetzt  von  ihm
ertheilen  liess,  gewichtiger  seien,  als  wenn  sie  der  vollzogen
hätte,  der  am  Rheine  den  Königstitel  führte.  Wenn  irgendwo,
so  muss  gerade  zu  Augsburg  diese  Auffassung  die  herrschende
gewesen  sein.  Von  unmittelbaren  Besitzungen  Konradins  umgeben, ­
  zunächst  seinem  vertragsmässigen  Schutze,  dann  seiner
Vogtei  unterstehend,  während  auch  der  Bischof  trotz  mancher
Zwistigkeiten  mit  Konradin  und  dem  Baiernherzog  Ludwig
nie  Miene  gemacht  zu  haben  scheint,  an  Richard  eine  Stütze
gegen  sie  zu  suchen,  ist  Augsburg  zweifellos  der  Ort,  wo  von
einem  anerkannten  Könige  während  des  Interregnum  am  wenigsten ­
  die  Rede  sein  kann.
Endlich  wird  doch  zu  beachten  sein,  dass  es  sich  bei
Richard  wohl  nur  um  einen  Conflict  mit  linksrheinischen
Bischöfen  handeln  könnte.  An  Bischöfe,  welche  dem  Gesichtskreise ­
  eines  zu  Augsburg  schreibenden  Verfassers  näher  lagen,
hat  Richard  schwerlich  jemals  die  Forderung  gestellt,  in  ihren
Städten  Hoftage  zu  halten;  sicherer  noch  würde  an  ein  Nachgeben ­
  solcher  nicht  zu  denken  sein.  Handelte  es  sich  um
Streitigkeiten  links  vom  Rhein,  so  würde  es  unwahrscheinlich
sein,  dass  der  Verfasser  davon  wusste,  noch  unwahrscheinlicher,
dass  er  das,  und  zumal  in  so  allgemeiner  Fassung,  erwähnt  haben
sollte.  Und  sehen  wir  selbst  davon  ab,  so  findet  sich  nicht
das  Geringste,  was  einen  solchen  Conflict  zur  Zeit  Richards
auch  nur  wahrscheinlich  machen  könnte.  So  weit  er  überhaupt
anerkannt  war,  hat  er  auch  in  den  Bischofsstädten  willige  Aufnahme ­
  gefunden;  wir  finden  ihn,  zum  Tlieil  wiederholt,  zu
Köln,  Mainz,  Worms,  Speier,  Trier,  Lüttich,  Kammerich;  nichts
deutet  da  auf  irgendwelche  Anstände.
Scheint  es  diesen  Erwägungen  gegenüber  nahezu  undenkbar, ­
  dass  zur  Zeit  Richards  eine  solche  Stelle  zumal  zu  Augsburg ­
  geschrieben  sein  sollte,  so  stösst  die  Annahme,  sie  gehöre
den  ersten  Zeiten  König  Rudolfs  an,  nicht  allein  auf  keinerlei
            
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