Ueber die Entstellungszeit des Schwabenspiegels.
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findet, wenn der Rheinpfalzgraf vacante imperio Reichsbelehnungen
ertheilt. Und nicht das allein; betrachtete man das
Reich als erledigt, so kannte man hier auch bereits den künftigen
König, zweifelte nicht daran, dass der junge Schwabenherzog
den Thron seiner Väter besteigen werde, dass Belehnungen
mit Reichsgut, welche man sich schon jetzt von ihm
ertheilen liess, gewichtiger seien, als wenn sie der vollzogen
hätte, der am Rheine den Königstitel führte. Wenn irgendwo,
so muss gerade zu Augsburg diese Auffassung die herrschende
gewesen sein. Von unmittelbaren Besitzungen Konradins umgeben,
zunächst seinem vertragsmässigen Schutze, dann seiner
Vogtei unterstehend, während auch der Bischof trotz mancher
Zwistigkeiten mit Konradin und dem Baiernherzog Ludwig
nie Miene gemacht zu haben scheint, an Richard eine Stütze
gegen sie zu suchen, ist Augsburg zweifellos der Ort, wo von
einem anerkannten Könige während des Interregnum am wenigsten
die Rede sein kann.
Endlich wird doch zu beachten sein, dass es sich bei
Richard wohl nur um einen Conflict mit linksrheinischen
Bischöfen handeln könnte. An Bischöfe, welche dem Gesichtskreise
eines zu Augsburg schreibenden Verfassers näher lagen,
hat Richard schwerlich jemals die Forderung gestellt, in ihren
Städten Hoftage zu halten; sicherer noch würde an ein Nachgeben
solcher nicht zu denken sein. Handelte es sich um
Streitigkeiten links vom Rhein, so würde es unwahrscheinlich
sein, dass der Verfasser davon wusste, noch unwahrscheinlicher,
dass er das, und zumal in so allgemeiner Fassung, erwähnt haben
sollte. Und sehen wir selbst davon ab, so findet sich nicht
das Geringste, was einen solchen Conflict zur Zeit Richards
auch nur wahrscheinlich machen könnte. So weit er überhaupt
anerkannt war, hat er auch in den Bischofsstädten willige Aufnahme
gefunden; wir finden ihn, zum Tlieil wiederholt, zu
Köln, Mainz, Worms, Speier, Trier, Lüttich, Kammerich; nichts
deutet da auf irgendwelche Anstände.
Scheint es diesen Erwägungen gegenüber nahezu undenkbar,
dass zur Zeit Richards eine solche Stelle zumal zu Augsburg
geschrieben sein sollte, so stösst die Annahme, sie gehöre
den ersten Zeiten König Rudolfs an, nicht allein auf keinerlei