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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 77. Band, (Jahrgang 1874)

lieber  die  Entstehungszeit  des  Scliwabenspiegels.

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theilweise  anerkannten  Forcierungen  und  Auffassungen  zu  scheiden, ­
  und  so  eine  Darstellung  zu  geben,  welche  von  den  besondern
  Zeitverhältnissen  ganz  unbeeinflusst  gehliehen  wäre.
Um  so  weniger  wird  das  bei  dein  Spiegler  anzunehmen  sein,
der  zweifellos  nicht  als  wohlunterrichtet  bezeichnet  werden
kann,  dem  vom  alten  Reichsherkommen  schwerlich  Genaueres
bekannt  war,  der,  wofür  es  an  Belegen  nicht  fehlen  wird,  zunächst ­
  auf  das  angewiesen  gewesen  zu  sein  scheint,  was  er
gerade  da,  wo  er  sich  aufhielt,  weniger  von  feststehenden  staatsrechtlichen ­
  Sätzen,  als  von  staatsrechtlich  bedeutsamen  Thatsachen
  und  Behauptungen  in  Erfahrung  brachte.  Es  ist  doch
kaum  denkbar,  dass  sich  unter  solchen  Verhältnissen  nicht
genügende  Haltpunkte  ergeben  sollten,  um  ein  Urtheil  darüber
zu  gewinnen,  ob  seine  Darstellung  einer  Zeit  entspricht,  welche
für  die  Gegend,  wo  er  schrieb,  mit  allem  Fug  als  Interregnum
bezeichnet  werden  darf,  oder  einer  Zeit,  wo  das  Reich  wieder
ein  allgemein  anerkanntes  Haupt  hatte.
So  scharf  dieser  Gegensatz  nun  auch  ist,  so  schwer  würde
sich  bei  ungünstiger  Sachlage  trotzdem  die  Aufgabe  gestalten
können,  einzelne  Punkte  hervorzuheben,  welche  an  und  für
sich  mit  zwingender  Beweiskraft  die  Entstehung  vor  oder  nach
einem  bestimmten  Zeitpunkte  ergeben  würden.  Für  den,  der
mit  genügender  Aufmerksamkeit  und  genügender  Kenntniss  der
Zeitverhältnisse  den  bezüglichen  Angaben  folgt,  wird  vor  allem
der  Gesammteindruck  entscheidend  sein.  Meine  eigene  Ansicht
hat  sich  insbesondere  dadurch  festgestellt,  dass  ich  behufs
meiner  verfassungsgeschichtlichen  Arbeiten,  jeden  bezüglichen
Satz  des  Schwabenspiegels  prüfend  und  dabei  von  der  früher
üblichen  Annahme  der  Entstehung  unter  König  Rudolf  ausgehend, ­
  niemals  auf  Schwierigkeiten  stiess;  dass  eine  Reihe
von  Angaben  sich  ungezwungen  auf  die  besondern  Verhältnisse
dieser  Zeit  beziehen  liess;  dass  es  mir  fast  undenkbar  schien,
das  Werk  könne  während  der  Ausnahmsverhältnisse  des  Interregnum ­
  entstanden  sein,  ohne  dass  das  irgendwie  die  Darstellung ­
  beeinflusst  hätte.  Wenn  aber  der  Gesammteindruck  für
das  eigene  Urtheil  genügen  mag,  so  lässt  er  sich  nicht  wohl
verwerthen,  wenn  es  gilt,  auch  Andere  von  der  Richtigkeit  der
eigenen  Ansicht  zu  überzeugen.  Man  wird  da  Einzelbeweise
verlangen.  Die  Sache  könnte  nun  so  liegen,  dass  sich  wohl
Sitzungsber.  d.  pbil.-Uist.  01.  LXXVII.  ßd.  IV-  Hft.  52
            
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