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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 77. Band, (Jahrgang 1874)

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Ficker.

bereits  vorhandene  Aufzeichnung,  die  er  entsprechend  umgestaltete ­
  und  der  er  das  in  einer  andern  Familienhandschrift
befindliche  Bild  eines  andern  Ahnherrn  zumalen  liess.
Ist  das  richtig,  so  hat  die  Inschrift  natürlich  für  unsere
Zwecke  nicht  den  geringsten  Werth;  die  Handschrift  P.  erweist
dann  überhaupt  nichts  weiter,  als  dass  der  Schwabenspiegel
vor  1304  vorhanden  war,  wie  das  ohnehin  nicht  zweifelhaft  ist.
Ich  gebe  nun  gern  zu,  dass  die  Sache  sich  auch  anders  habe
verhalten  können,  dass  sich  gegen  meinen  Versuch,  den  Hergang ­
  bestimmter  nachzuweisen,  noch  manche  Einwände  würden
erheben  lassen.  Aber  doch  schwerlich  gegen  die  Behauptung,
welche  für  unsern  nächsten  Zweck  ausschlaggebend  ist,  dass
nämlich  die  Inschrift  erst  im  fünfzehnten  oder  sechszehnten
Jahrhunderte  und  demnach  in  einer  auf  Täuschung  berechneten ­
  Fassung  gefertigt  wurde.  Das  wird  jedenfalls,  mögen
nun  meine  weitern  Annahmen  Zustimmung  finden  oder  nicht,
genügen  müssen,  ihr  jede  zwingende  Beweiskraft  für  die  Entstehungszeit ­
  des  Rechtsbuches  abzusprechen.  Würde  sich  ganz
unabhängig  von  ihr  erweisen  lassen,  dass  dasselbe  1268  bereits
vorhanden  war,  so  könnte  uns  das  allerdings  der  Annahme
geneigter  machen,  es  habe  der  Fälschung  wenigstens  eine
glaubwürdige  Ueberlieferung  zur  Grundlage  gedient.  Ergeben
sich  aber  anderweitig  irgend  begründete  Zweifel  gegen  eine
so  frühe  Abfassung,  so  können  bei  solcher  Sachlage  die  Angaben ­
  der  Inschrift  gewiss  in  keiner  Weise  zu  ihrer  Entkräftung ­
  benutzt  werden.
Eben  so  wenig  wird  aber  auch  dem,  was  Laband  in  den
Beiträgen  zur  Kunde  des  Schwabenspiegels  S.  1  ff.  für  die
Annahme  der  Abfassung  durch  Bertold  von  Regensburg
geltend  machte,  zwingende  Beweiskraft  zuzuerkennen  sein.  Ich
kann  da  im  wesentlichen  nur  wiederholen,  was  ich  schon  früher
Sitzungsber.  39,  22  gegen  diese  Annahme  einwandte.  Dass
der  Verfasser  in  geistlichen  Kreisen  zu  suchen  sei,  ist  mir
durchaus  wahrscheinlich.  Ebenso  dass  clor  sich  vorwiegend
zu  Augsburg  aufhaltende  Bertold  dem  Verfasser  nahe  stand,
dass  seine  Kenntnisse  dem  Werke  zu  gute  kamen,  dass  er
vielleicht  an  den  Vorarbeiten  für  dasselbe  betheiligt  war.  Aber
weiter  zu  gehen,  in  ihm  den  eigentlichen  Verfasser  zu  sehen,
denjenigen,  der  das  Werk  'ziim  Abschlüsse  brachte,  scheint
            
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