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Ficker.
bereits vorhandene Aufzeichnung, die er entsprechend umgestaltete
und der er das in einer andern Familienhandschrift
befindliche Bild eines andern Ahnherrn zumalen liess.
Ist das richtig, so hat die Inschrift natürlich für unsere
Zwecke nicht den geringsten Werth; die Handschrift P. erweist
dann überhaupt nichts weiter, als dass der Schwabenspiegel
vor 1304 vorhanden war, wie das ohnehin nicht zweifelhaft ist.
Ich gebe nun gern zu, dass die Sache sich auch anders habe
verhalten können, dass sich gegen meinen Versuch, den Hergang
bestimmter nachzuweisen, noch manche Einwände würden
erheben lassen. Aber doch schwerlich gegen die Behauptung,
welche für unsern nächsten Zweck ausschlaggebend ist, dass
nämlich die Inschrift erst im fünfzehnten oder sechszehnten
Jahrhunderte und demnach in einer auf Täuschung berechneten
Fassung gefertigt wurde. Das wird jedenfalls, mögen
nun meine weitern Annahmen Zustimmung finden oder nicht,
genügen müssen, ihr jede zwingende Beweiskraft für die Entstehungszeit
des Rechtsbuches abzusprechen. Würde sich ganz
unabhängig von ihr erweisen lassen, dass dasselbe 1268 bereits
vorhanden war, so könnte uns das allerdings der Annahme
geneigter machen, es habe der Fälschung wenigstens eine
glaubwürdige Ueberlieferung zur Grundlage gedient. Ergeben
sich aber anderweitig irgend begründete Zweifel gegen eine
so frühe Abfassung, so können bei solcher Sachlage die Angaben
der Inschrift gewiss in keiner Weise zu ihrer Entkräftung
benutzt werden.
Eben so wenig wird aber auch dem, was Laband in den
Beiträgen zur Kunde des Schwabenspiegels S. 1 ff. für die
Annahme der Abfassung durch Bertold von Regensburg
geltend machte, zwingende Beweiskraft zuzuerkennen sein. Ich
kann da im wesentlichen nur wiederholen, was ich schon früher
Sitzungsber. 39, 22 gegen diese Annahme einwandte. Dass
der Verfasser in geistlichen Kreisen zu suchen sei, ist mir
durchaus wahrscheinlich. Ebenso dass clor sich vorwiegend
zu Augsburg aufhaltende Bertold dem Verfasser nahe stand,
dass seine Kenntnisse dem Werke zu gute kamen, dass er
vielleicht an den Vorarbeiten für dasselbe betheiligt war. Aber
weiter zu gehen, in ihm den eigentlichen Verfasser zu sehen,
denjenigen, der das Werk 'ziim Abschlüsse brachte, scheint