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Ficker.
auf die angegebene Weise in den Besitz derselben gekommen
ist. Wie wir aus den dankenswerthen Nachrichten Rockingers
über die Familie ersehen, waren spätere Mitglieder derselben
Liebhaber von Handschriften. Dass ein solches eine Handschrift,
die einst dem Rüdiger Maness gehörte, erwarb, ist doch viel
wahrscheinlicher, als dass dieser, der auf solche Dinge selbst
grossen Werth legte, sie an einen Kriegskameraden verschenkte.
Hatte man nun, wie bei dem UebSsr ein stimmen der Jahres
angaben mit den geschichtlichen Ereignissen in der Inschrift
nicht unwahrscheinlich sein dürfte, eine Ueberlieferung, dass
ein Ahnherr des Geschlechtes unter Rudolf von Habsburg in
der Schweiz kämpfte, so konnte es doch sehr nahe liegen,
beides durch eine gefälschte Inschrift in nähere Verbindung zu
bringen, der Handschrift damit eine erhöhte Bedeutung für die
Familie beizulegen.
Handelt es sich bei dieser Annahme nur um eine nächstliegcnde
Vermuthung über den Hergang, so scheinen sich doch
auch einige bestimmtere Anhaltspunkte dafür zu ergeben, dass
die Handschrift erst später in den Besitz der Familie kam.
Diese besass insbesondere auch eine Handschrift des um 1350
vollendeten Buches Konrads von Megenberg von den natürlichen
Dingen, welche zugleich zur Eintragung von Familiennotizen
benutzt wurde; vgl. Rockinger a. a. 0. 158 ff. Darin
befindet sich nun die Abbildung eines vor einem Crucifix
knieenden Ritters, welche sich nach der Beschreibung in Färingers
Handschrift genau ebenso bei der Inschrift der Handschrift
P. befunden hat; weiter auch das Wappen, dann die
Jahreszahl 1389 und die Verse: Mein grae har vnd altte gstalt
liombt mir von krieg vnglükh vncl vbl manigfalt; grosz sorg vnd
arheith mir wardt angeleyth, machet mich gra vor rechter zeith.
Hier fehlt also nicht allein jede Beziehung auf jenen altern
Heinrich, sondern in der Familie selbst sah man in dem Ritter
laut einer von anderer Hand zugefügten Unterschrift einen
Stefan von Preckendorf, der in jener Zeit auch urkundlich
nachzuweisen ist und mit dem überhaupt die eingetragenen
Familiennachrichten beginnen.
Die auffallende Uebereinstimmung beider Handschriften
bezüglicli der eingemalten Bilder bringt Rockinger a. a. O. 192
auf den Gedanken, sie sei auf eine gemeinsame dritte Quelle