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Ficker.
Entscheidend war mir, dass die Inschrift nicht echt sein kann
und damit denn doch auch Zweifel an ihrer Glaubwürdigkeit
ihre ausreichende Berechtigung- finden dürften.
Da die ganze Inschrift in erster Person gefasst ist, so
wird ihre Echtheit davon abhängig zu machen sein, ob sie
wirklich von Heinrich von Preckendorf selbst herrühren kann.
Schrieb sie dieser angeblich nach einem Kriegerleben von ein
und dreissig Jahren, während er mindestens schon 1264 Kriegsdienste
that, so muss sie, soll sie echt sein, wohl noch im
dreizehnten Jahrhunderte geschrieben sein.
Dass sie so, wie sie vorliegt, schon ihrer Sprache und
Schreibweise wegen dieser Zeit nicht angehören kann, wird
einer genaueren Beweisführung wohl nicht bedürfen. So fallt
schon auf den ersten Blick die häufige Verdoppelung der C011-sonanten
auf, wie sie doch erst in den späteren Zeiten des
vierzehnten Jahrhunderts beginnt. Halten wir uns an ein nächstliegendes
Beispiel. Rockinger hat in seinem erwähnten Aufsätze,
dann insbesondere in einer zweiten Abhandlung: Aufzeichnungen
über die oberpfälzische Familie von Präckendorf
(Münchener Sitzungsber. 1868. 1, 152 ff.), alle urkundlichen
Erwähnungen der Familie zusammengestellt. In allen Erwähnungen
des vierzehnten Jahrhunderts heisst es Preckendorf er,
mit Ausnahme einer einzigen der Erwähnungen aus dem
leuchtenbergischen Lehenbuche (a. a. O. 176), wo zwar auch
Pregendorf, daneben aber einmal Pregendorjfer geschrieben ist.
Seit 1408 linden wir dann eben so regelmässig die Schreibweise
Preclcendorff und Prechendorffer. Und nicht anders ist das bei
der dreimaligen Erwähnung des Namens in der Inschrift, wie
diese denn auch entsprechend graff, Rudolf, lvilff, schriftlich,
fünjf schreibt. In ihrer jetzigen Gestalt wird die Inschrift
schwerlich einer früheren Zeit, als dem fünfzehnten Jahrhunderte
angehören.
So wenig das zu bestreiten sein dürfte, so nahe liegt
freilich auch der Ein wand, dass uns die Inschrift nicht im
Original, sondern in einer Abschrift von 1609 vorliegt und
demnach nur der Abschreiber die Schreibweise seiner Zeit angewandt
haben wird. Diese Annahme aber, so zulässig sie
unter andern Verhältnissen sein möchte, wird hier aufs bestimmteste
ausgeschlossen.