Ueber die Entsteliungszeit des Schwabenspiegels.
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zu erörtern sein, welche mir die Annahme einer Entstehung 1
vor der Zeit König Rudolfs zu verbieten scheinen.
A.
Unter den Gründen, welche die angebliche Entstehung
des Schwabenspiegels vor der Zeit König Rudolfs erweisen
sollen, sind wohl nur die zwei bereits erwähnten mit
dem Ansprüche auf zwingende Beweiskraft geltend gemacht,
nämlich das Vorhandensein einer Handschrift schon im Jahre
1268 und die Abfassung durch den im Jahre 1272 gestorbenen
Bertold von Regensburg. Was sonst für jene Annahme vorgebracht
wurde, beanspruchte durchweg nur unterstützende
Bedeutung, sollte die Entstehung zur Zeit König Richards nur
wahrscheinlicher machen, ohne doch die Annahme späterer Abfassung
bestimmt auszuschliessen. Wir werden es, so weit das
überhaupt nothwendig sein wird, im zweiten Theile der Erörterung
berücksichtigen, uns hier auf die angeblich ausschlaggebenden
Gründe beschränken.
Die Annahme des Vorhandenseins einer Handschrift
im Jahre 1268 stützt sich auf Eintragungen in einer im Besitze
Föringers befindlichen, von Rockinger genauer untersuchten
spätem Handschrift des Schwabenspiegels. Einem
früheren Besitzer derselben wurde 1609 die Benutzung einer
alten Pergamenthandschrift des Rechtsbuches, welche wir nach
Rockingers Vorgänge mit P. bezeichnen, gestattet, aus welcher
er dann auf leeren Blättern und am Rande seiner eigenen Handschrift
das eintrug, was ihm bemerkenswert!! schien.
Danach fand sich nun in P. insbesondere folgende Inschrift:
Hiss pergamene recht puech hob ich Heinrich der Preckendorffer,
zue dem Prekhendorff vnd Krebliz doheim, mit mir miss
Schweyttz gebracht. Schankht vnd vererdt mir ein ritter vnd
burger auss Zürikh als ich der zeyt bey graff Rudolff von Habspurg
mit. vier heim edler knecht gewesen, vnd er damals sarnbt
andern rittern vnd knechten auss Zürich meinem hem dem graffen
zu hiljf geschikht ward, der dan disser zeit wider di hem von
Regensperg, den bischojf von Bassel vnd zwayen grafen von Toggenburg
krieg gefürth hat. Vnd bin anno 1264 zu graff Rudolff
von Habspurg körnen, vnd anno 1268 uff zuschreiben meines
Sitzungsber. der phil.-hist. CI. LXXYII. Bd. IV. Hft. 51