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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 77. Band, (Jahrgang 1874)

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Z  immermann.

gewollt',  ja  selbst  wider  Willen  sich  vollzieht.  In  diesem  Sinne
setzen  beide,  Kant  wie  Comte,  einer  Geschichtsconstruction
durch  einen  launenhaften,  obersten  Herrscherwillen  eine  Entwicklung ­
  der  Dinge  entgegen,  die  eines  solchen  nicht  bedarf,
ja  wenn  ein  solcher  vorhanden  wäre,  seinen  willkürlichen  Eingriffen ­
  zum  Trotz  nach  unabänderlichen  Gesetzen  sich  vollzöge.
Die  positive  Philosophie  erkennt  die  Existenz  einer  leitenden
Intelligenz,  ausser  oder  in  der  Natur,  überhaupt  nicht  an.  Die
,Endabsicht  der  Natur'  ist  der  kritischen  zufolge  doch  keine
beliebige,  sondern  zum  mindesten  eine  solche,  wie  sie  einer
,Intelligenz'  (d.  i.  einer  vernünftigen  Natur)  eben  zugemuthet
werden  darf.  Der  Gang  der  Geschichte  ist  ersterer  zufolge
überhaupt  (durch  Comte’s  Fundamentalgesetz)  ,gebunden';  die
,Absicht'  der  Natur  ist  durch  deren  ,intelligente'  Beschaffenheit ­
  gebunden.  Jene  kann  daher  zu  nichts  anderem  als  zum
Positivismus  führen;  diese  darf  auf  nichts  anderes  als  die
vollkommenste  Erreichung  der  Bestimmung  der  Menschheit
gerichtet  sein.  Wenn  diese  nicht  erreicht  würde,  meint  Kant,
so  hätten  wir  nicht  mehr  eine  gesetzmässige,  sondern  eine
zwecklos  spielende  Natur;  das  ,trostlose  Ungefähr'  träte  an
die  Stelle  des  Leitfadens  der  Vernunft.
Da  nun  eine  intelligente  d.  i.  vernünftige  Natur  die
Bestimmung  der  Menschheit  wollen  muss,  so  muss  sie  auch
alles  dasjenige  wollen,  was  zu  deren  Erreichung  unerlässlich
ist.  Die  Bestimmung  selbst  aber  kann  keine  andere  sein,  als
eine  solche,  die  mit  einem  ,vernünftigen'  Naturwillen  verträglich
ist.  Organe,  die  nicht  gebraucht  werden,  Anordnungen,  die
ihren  Zweck  nicht  erfüllen,  wären  ein  ,Widerspruch'  gegen
eine  ,teleologische  Naturlehre'.  Bei  allen  Thieren  bestätige  dies
sowohl  die  äussere  als  die  innere  Beobachtung.  Daher  müsse  angenommen ­
  werden,  alle  Naturanlagen  eines  Geschöpfes  seien
bestimmt,  sich  einmal  zweckmässig  und  vollständig  auszubilden.
Wenn  dies  für  den  Menschen  nur  in  der  /bürgerlichen  Gesellschaft', ­
  und  zwar  desto  vollkommener,  je  vollkommener  diese
selbst  ist,  möglich  sei  •—  eine  Ansicht,  in  welcher  beide
Philosophen  einander  begegnen  —  so  sei  die  Errichtung  einer
solchen  (und  zwar  der  möglichst  vollkommenen),  damit  aber
auch  die  ,eines  gesetzmässigen  äusseren  Staatenverhältnisses',
von  dessen  Bestand  jene  abhängt,  das  von  der  Menschheit  als
            
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