Full text: Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 77. Band, (Jahrgang 1874)

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Z immermann. 
gewollt', ja selbst wider Willen sich vollzieht. In diesem Sinne 
setzen beide, Kant wie Comte, einer Geschichtsconstruction 
durch einen launenhaften, obersten Herrscherwillen eine Ent 
wicklung der Dinge entgegen, die eines solchen nicht bedarf, 
ja wenn ein solcher vorhanden wäre, seinen willkürlichen Ein 
griffen zum Trotz nach unabänderlichen Gesetzen sich vollzöge. 
Die positive Philosophie erkennt die Existenz einer leitenden 
Intelligenz, ausser oder in der Natur, überhaupt nicht an. Die 
,Endabsicht der Natur' ist der kritischen zufolge doch keine 
beliebige, sondern zum mindesten eine solche, wie sie einer 
,Intelligenz' (d. i. einer vernünftigen Natur) eben zugemuthet 
werden darf. Der Gang der Geschichte ist ersterer zufolge 
überhaupt (durch Comte’s Fundamentalgesetz) ,gebunden'; die 
,Absicht' der Natur ist durch deren ,intelligente' Beschaffen 
heit gebunden. Jene kann daher zu nichts anderem als zum 
Positivismus führen; diese darf auf nichts anderes als die 
vollkommenste Erreichung der Bestimmung der Menschheit 
gerichtet sein. Wenn diese nicht erreicht würde, meint Kant, 
so hätten wir nicht mehr eine gesetzmässige, sondern eine 
zwecklos spielende Natur; das ,trostlose Ungefähr' träte an 
die Stelle des Leitfadens der Vernunft. 
Da nun eine intelligente d. i. vernünftige Natur die 
Bestimmung der Menschheit wollen muss, so muss sie auch 
alles dasjenige wollen, was zu deren Erreichung unerlässlich 
ist. Die Bestimmung selbst aber kann keine andere sein, als 
eine solche, die mit einem ,vernünftigen' Naturwillen verträglich 
ist. Organe, die nicht gebraucht werden, Anordnungen, die 
ihren Zweck nicht erfüllen, wären ein ,Widerspruch' gegen 
eine ,teleologische Naturlehre'. Bei allen Thieren bestätige dies 
sowohl die äussere als die innere Beobachtung. Daher müsse an 
genommen werden, alle Naturanlagen eines Geschöpfes seien 
bestimmt, sich einmal zweckmässig und vollständig auszubilden. 
Wenn dies für den Menschen nur in der /bürgerlichen Gesell 
schaft', und zwar desto vollkommener, je vollkommener diese 
selbst ist, möglich sei •— eine Ansicht, in welcher beide 
Philosophen einander begegnen — so sei die Errichtung einer 
solchen (und zwar der möglichst vollkommenen), damit aber 
auch die ,eines gesetzmässigen äusseren Staatenverhältnisses', 
von dessen Bestand jene abhängt, das von der Menschheit als
	        
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