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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 77. Band, (Jahrgang 1874)

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Z  i  m  m  e  r  m  a  n  u.

spruch  Kant’s  l-iclitig-,  dass  es  Erkenntnisse  gebe,  die  zwar
mit  der  Erfahrung  anheben,  aber  nicht  aus  derselben  entspringen. ­
  Letzteres  schon  desshalb,  weil  zwar  das  im  Raume
ebenso  wie  das  in  Bewegung  Befindliche,  keineswegs  aber  der
Raum  und  die  Bewegung  als  solche  Object  der  Erfahrung  sind.
Beide  sind  Formen  des  durch  die  Siune  Gegebenen,  aber
nicht  selbst  durch  diese  gegeben.  Als  solche  finden  sie  sich
an  allem  durch  die  Beobachtung  erkannten  Räumlichen  und
Bewegten  wieder  und  was  von  ihnen  als  solchen  gilt,  erstreckt
sich  von  selbst  auf  das  in  ihnen  Enthaltene.  Weil  das  Erfahrene ­
  räumlich  und  in  Bewegung  befindlich,  also  mit  dem
Erfahrenen  die  Form  seiner  Räumlichkeit  und  seiner  Bewegung
gegeben  ist,  so  entsteht  der  Schein,  als  seien  Raum  und  Bewegung ­
  durch  die  Erfahrung  gegeben.
Wenn  aber  Raum  und  Bewegung  nicht  Object  der  Erfahrung ­
  sind,  so  folgt  keineswegs,  dass  sie  nicht  unveränderlichen ­
  d.  i.  Naturgesetzen  unterworfen,  d.  h.  dass  die  Wissenschaften ­
  von  beiden  in  diesem  Sinne  nicht  Naturwissenschaften
seien.  Vielmehr  stammt  gerade,  was  in  anderen  Naturwissenschaften, ­
  z.  B.  Astronomie  und  Physik,  wirklich  unveränderlich
ist,  aus  der  Anwendung  der  allgemeinen  geometrischen  und
mechanischen  Gesetze  auf  concreto  Naturkörper.  Wenn  es
wahr  ist,  was  oben  bemerkt  wurde,  dass  ,Unveränderlichkeit 1
einer  gewissen  beobachteten  Succession  von  Erscheinungen
selbst  niemals  beobachtet,  also  die  streng  ausnahmelose  Beschaffenheit ­
  eines  angeblichen  ,Naturgesetzes'  niemals  auf  dem
Wege  blosser  Induction  ausser  Zweifel  gesetzt  werden  kann,
so  ist  hervorzuheben,  dass  der  Umstand,  dass  Raum  und  Bewegung ­
  keine  Gegenstände  der  sinnlichen  Beobachtung  sind,
dem  Unternehmen  günstig  sei,  die  Unveränderlichkeit  ihrer
Gesetze  darzuthun.  Da  auf  das  sinnlich  Unerfahrbare  die  Methode ­
  der  Erfahrung  (die  Induction)  keine  Anwendung  finden
kann,  bleibt  dasselbe  zugleich  von  den  Mängeln  verschont,  die
von  dieser  unzertrennlich  sind.  Der  grösste  derselben  ist,  dass
sich  auf  ihrem  Wege  zwar  die  höchste  Wahrscheinlichkeit
(moralische  Gewissheit),  niemals  das  Bewusstsein  apodiktischer
Nothwendigkeit  erreichen  lässt.
Letzteres  aber  ist,  was  kein  Mathematiker  in  Abrede
stellen  wird  (am  wenigsten  der  ,ancien  eleve'  der  polytechnischen
            
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