Johannes Laski, Erzbischof von Hnesen.
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Edelleuten in Besitz genommen wurden.* 1 Wenn sodann Tomicki
hinzusetzt, dass er Rambiewski, Laski’s Neffen, nicht geschadet,
ihn vielmehr gefördert habe, so macht diese Aeusserung den
Eindruck der Wahrheit, da ein Brief Ivrzycki’s an seinen
Oheim Tomicki vorliegt, in welchem diesem Rambiewski für das
Archidiaconat Krakau als eine versöhnliche Person empfohlen
wird, die jedenfalls besser sei als eine, die von Rom daher geflogen
komme. 2 ,Ich habe*, schliesst der Brief, ,Euerer Tlochwürden
auch über meine Beförderung zum Bisthum Krakau
geschrieben; da indess mein Brief nicht Glauben zu finden
scheint, schicke ich Euch das päpstliche Schreiben, auf dass
Ihr wenigstens diesem Glauben beimesset. Wenn aber Eure
Hochwürden bemerkt, dass meine Beförderung geheim gehalten
worden, so habe ich nur zu erwidern, dass ich mich meines
Glückes nicht zu rühmen pflege und ich fand es nicht gerathen,
mit Euch eine Sache zu besprechen, die man nur zuverlässigen
und aufrichtigen Freunden mitzutheilen pflegt, zu denen
Ihr meines Wissens nicht gehört.* 3
Laski wohnte zu Anfang des .Jahres 1525 4 dem Generalconvent
zu Piotrkow bei. 5 Doch trat nun auch für Laski die
Luther’sche Frage neuerdings in den Vordergrund. War auch
die neue Lehre in Polen zunächst durch die erwähnten königlichen
und kirchlichen Verfügungen zurückgedrängt, so tauchte
sie nur um so entschiedener in dem preussischen Reichsgebiete
auf. Der Mittelpunkt, von dem aus sich hier die Reformation
verbreitete, war Danzig, das unter der geistlichen Jurisdiction des
Bischofes von Kujawien, Mathias Drzewicki stand. Diesen und
den Kulmer Bischof begleitete in der Fastenzeit des Jahres 1524
Laski nach Danzig, fi um ihn in der Unterdrückung der Neuerung
zu unterstützen. Als nun Drzewicki einen lutherischen Prediger
verhaften liess, brach ein Aufruhr aus, der die Bischöfe
1 S. oben S. 570. 2 Acta Tomie. VI, 337. nr. CCCII.
3 Ebenda VII, 23.
4 Am 8. Dec. 1524 befand sich Easki noch in .seinem Schlosse Unieyow*.
Theiner II, 425. nr. 443.
5 Easki Zeuge in der Urk. Sigismunds vom 18. Jan. 1525 (Dogiel 1. c.. I,
579 nr. XI), in welcher das im vorigen Jahre mit den Herzogen von
Pommern geschlossene Bündniss ratificirt wird. c Acta Tomic. VII, 1.