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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 77. Band, (Jahrgang 1874)

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Z  e  i  s  s  b  e  r  g.

Palatine,  Castellane,  andere  Würdenträger  und  Beamte,  Edle
und  Gemeine,  insgesammt  königliche  Unterthanen,  die  so  aus  dem
allgemeinen  Verbände  losgerissen  werden  würden.  Ueberdiess
würde  die  Folge  sein,  dass  das  gleiche  auch  andere  Angehörige
der  Gnesener  Provinz,  sowohl  in  als  ausserhalb  des  Reiches
verlangen  würden.  Laski  erinnert  den  König  daran,  wie  einst
sein  Vater,  König  Kazimir  (me  teste)  nach  vorausgegangenen
fruchtlosen  Ermahnungen  den  Bischof  von  Lebus  durch  Angriff
auf  seine  Güter  um  Gross-Opatow  und  Kazimierz  gezwungen
habe,  sich  mit  vielen  Geschenken  vor  ihm  einzufinden  und  ihn,
den  König  von  Polen,  als  seinen  Wohlthäter  und  Herren  anzuerkennen, ­
  auch  ihm  von  jeder  dessen  Reiche  drohender  Gefahr ­
  Anzeige  zu  erstatten.  Was  damals  von  den  Senatoren  des
Reiches  bezüglich  der  Bischöfe  von  Kamin,  die  sich  vom  Reiche
trennen  wollten,  und  bezüglich  des  Herzogs  von  Stolpe,  sowie
der  Herzoge  von  Sachsen,  die  sich  schon  längst  vom  Reiche
losgerissen  hatten,  geäussert  wurde,  wolle  er  mit  Stillschweigen
übergehen.  Würden  jetzt  der  Bischof  von  Lebus  und  jener
von  Breslau  nicht  dem  Beispiele  Oioleks  folgen?  Nicht  vielleicht ­
  sogar  die  Herzoge  von  Mazowien?  Ciolek  hoffe  durch
die  Exemtion  sich  den  Weg  zum  Cardinalat  zu  ebnen,  allein
er  erinnere  an  den  üblen  Eindruck,  den  einst  Zbigniews
Cardinalat  hervorgerufen  habe.
In  Polen  war  es  vielleicht  in  Berührung  mit  den  russischgriechischen ­
  Prälaten  Sitte  geworden,  dass  die  lateinischen
Bischöfe  gleich  jenen  über  den  Kleidern  Kreuze  und  Bilder
trugen.  Dagegen  wurden  jedoch  von  Seite  des  Posener  Bischofs
Johann  von  Lubrancz  und  des  Ermländischen  Lukas  Bedenken
laut  und  es  war  beschlossen  worden,  deshalb  bei  der  Curie
anzufragen.  Dies  geschah  durch  Laski  und  die  Folge  war,
dass  um  nicht  den  Schein  der  Hinneigung  zum  Griechenthum
zu  erwecken  in  den  sog.  Compacten  (vom  9.  Aug.  1515)  1  den
Bischöfen  und  Prälaten  Polens  das  Tragen  der  Kreuze  über
dem  Gewände  verboten  wurde.  Wenn  nun  der  Papst  später
auf  Cioleks  Betrieb  das  Tragen  der  Kreuze  doch  gestattete,
so  meint  Laski,  dass  dies  Zugeständm'ss  aus  Rücksicht  für  den
König,  nicht  seinem  Geschäftsträger  zu  Liebe  gemacht  worden

1  Ketowski,  Katalog  II,  71.
            
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