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Zeissberg.
und wenn nicht die unmittelbare Unterordnung unter Rom, so
doch die unter das kujawische Bistlium an, welchem Mathias
Drzewicki Vorstand. Der längere Aufenthalt in Rom, wo er
als königlicher Gesandter weilte, gewährte Ciolek die willkommene
Gelegenheit,' diesen Plan zur Reife zu bringen. Er
erreichte die Exemption seiner Kirche, die denn sogleich in
der Plocker Diöcese promulgirt wurde. König Sigismund jedoch
war über diese Eigenmächtigkeit auf das äusserste erzürnt.
Er untersagte sofort dem Bischöfe von Kujawien das ihm zugedachte
Amt eines Conservators der Plocker Kirche zu übernehmen
und dem Capitel zu Plock, sich dem Gnesener Stuhle
zu entziehen. Habe ihr Bischof gegen den Erzbischof Klage
zu führen, so möge er sie vor ihn bringen; er werde ihm geziemende
Gerechtigkeit nicht versagen. Zugleich rief er Ciolek,
der seinen Auftrag zu privaten Zwecken ausgebeutet habe,
von seinem Gesandtschaftsposten ab. 1
In Folge dessen übersandte Erasmus Ciolek, gegen den
auf dem Generalconvent zu Piotrkow (1521/22) auch von vielen
anderen Seiten Klagen sich erhoben, an den König einen bis
jetzt leider nicht an’s Licht gezogenen Brief, auf dessen Inhalt
wir nur aus dem Schreiben Laski’s an Sigismund vom
5. Mai 1522 2 schliessen können, das als rechtfertigende Erwiederung
der von Ciolek erhobenen Anklagen zu betrachten ist.
Sigismund hatte nämlich Cioleks Brief dem Erzbischöfe
mitgetheilt, Laski dagegen dem Könige eine Denkschrift übersendet,
deren Inhalt wir im nachfolgenden kurz skizziren, wobei
wir uns freilich den Parteistandpunkt des Verfassers stets
gegenwärtig halten wollen.
Es falle ihm, beginnt Laski, nicht auf, dass er, der sich
von Jugend auf dem allgemeinen Wohl gewidmet und im
Staate stets als unbescholten bewährt, von Menschen anderer
Denkungsart, wie der Plocker Bischof angefochten werde. Er
habe deshalb dessen Verleumdungen bisher getrost ertragen,
eingedenk der Worte des Antisthenes: es sei königlich, übel
beleumundet zu sein, im Bewusstsein nur Gutes gethan zu
haben. Nun aber, da jener in seiner Frechheit soweit gehe, ihn
1 Acta Tomic. VI, 26. nr. XXIII. 27. nr. XXIV. 64.
2 Zu Gnesen.