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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 77. Band, (Jahrgang 1874)

Johaunos  Laski,  Erzbischof  von  Gnesen.

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keit  in  Rom  andererseits  auch  dem  polnischen  Clerus  in  seiner
Gesammtheit  Angriffspunkte  dar.  Vor  allem  vergass  Laski  seine
Verwandten  nicht.  So  verlieh  Leo  X.  (1.  Juli  1513)  Laski’s
Neffen  Martin  Rambiewski  Canonicate  zu  Krakau  und  Plock 1
das  letztere  auf  das  falsche  Gerücht,  dass  dessen  Besitzer
Dr.  Nicolaus  Czepel  gestorben  sei,  eine  Vergünstigung,  die  man
später  wider  Laski  benützte,  zumal  sich  der  König  nach  Czepel’s
wirklich  erfolgtem  Tode  die  Nomination  vorbehielt. 2  Seinem
Marschall :l  Nicolaus  Wolski,  dom  oben  erwähnten  Castellan
von  Socliaczew,  an  den  er  später  eine  seiner  Verwandten
verheirathete,  erwirkte  Laski  die  päpstliche  Erlaubniss  zum
Genüsse  gewisser  Mensalgüter  von  Gnesen,  und  zwar  so,  dass
nach  dessen  Tode  nur  zwei  Drittel  des  verliehenen  Gutes  an
den  erzbischöflichen  Tisch  zurückfallen  sollten. 4
Ebenso  wurden  auch  dadurch  der  Gncsener  erzbischöflichen
Tafel  gewisse  Erträgnisse  dauernd  entzogen,  dass  der  Papst
Laski  gestattete,  dieselben  der  Kirche  zu  Lasko  zuzuwenden. 0
Laski  hatte  bisher  an  der  Universität  Krakau  aus  eigenen
Mitteln  einen  öffentlichen  Lector  der  Theologie  unterhalten;
nun  verpflichtete  Laski  sieh  und  seine  Nachfolger  zwei  Lectoren,
  einen  in  der  Theologie,  den  anderen  in  der  Beredsamkeit
zu  besolden,  wogegen  der  Papst  die  Einverleibung  eines  Krakauer ­
  Canonicates,  welches  damals  der  Domherr  Martin  Slup
inne  hatte,  in  den  erzbischöflichen  Tisch  gestattete. (i  Wie  jene
anderen  Begünstigungen  ein  Eingriff  in  den  Besitz  der  Gnesener
  war  diese  ein  solcher  in  den  der  Krakauer  Kirche.
Von  grosser  Tragweite  war  die  Bulle  vom  31.  Juli  1515,
welche  im  Sinne  der  zehn  Jahre  zuvor  gefassten  Radomer  Beschlüsse, ­
  den  Kathedralkirchen  Polens  auftrug,  nur  Adeligen
von  beiden  Aeltern  Canonicate  zu  verleihen,  je  vier  Stellen
ausgenommen,  die  an  Nichtadelige  und  zwar  an  zwei  Doctoren
der  Theologie  und  an  zwei  Doctoren  der  Rechte  verliehen
werden  sollten. 7  Man  hat  auch  diese  Bulle  mit  Laskis  F  eindschaft
  gegen  Ciolek  in  Verbindung  gebracht,  was  sich  zwar
1  Theiner,  Monum.  II,  348.  2  Acta  Tomic.  VI,  65.
3  Testament  29  a.  3  Theiner  II,  350.  nr.  377.  17.  Kl.  Junü  1514.
5  Theiner.  II,  358  nr.  385.  30.  April  1515.
6  Ebenda  II,  343.  nr.  371.
7  Wezyk  1.  c.  150.
            
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