Johaunos Laski, Erzbischof von Gnesen.
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keit in Rom andererseits auch dem polnischen Clerus in seiner
Gesammtheit Angriffspunkte dar. Vor allem vergass Laski seine
Verwandten nicht. So verlieh Leo X. (1. Juli 1513) Laski’s
Neffen Martin Rambiewski Canonicate zu Krakau und Plock 1
das letztere auf das falsche Gerücht, dass dessen Besitzer
Dr. Nicolaus Czepel gestorben sei, eine Vergünstigung, die man
später wider Laski benützte, zumal sich der König nach Czepel’s
wirklich erfolgtem Tode die Nomination vorbehielt. 2 Seinem
Marschall :l Nicolaus Wolski, dom oben erwähnten Castellan
von Socliaczew, an den er später eine seiner Verwandten
verheirathete, erwirkte Laski die päpstliche Erlaubniss zum
Genüsse gewisser Mensalgüter von Gnesen, und zwar so, dass
nach dessen Tode nur zwei Drittel des verliehenen Gutes an
den erzbischöflichen Tisch zurückfallen sollten. 4
Ebenso wurden auch dadurch der Gncsener erzbischöflichen
Tafel gewisse Erträgnisse dauernd entzogen, dass der Papst
Laski gestattete, dieselben der Kirche zu Lasko zuzuwenden. 0
Laski hatte bisher an der Universität Krakau aus eigenen
Mitteln einen öffentlichen Lector der Theologie unterhalten;
nun verpflichtete Laski sieh und seine Nachfolger zwei Lectoren,
einen in der Theologie, den anderen in der Beredsamkeit
zu besolden, wogegen der Papst die Einverleibung eines Krakauer
Canonicates, welches damals der Domherr Martin Slup
inne hatte, in den erzbischöflichen Tisch gestattete. (i Wie jene
anderen Begünstigungen ein Eingriff in den Besitz der Gnesener
war diese ein solcher in den der Krakauer Kirche.
Von grosser Tragweite war die Bulle vom 31. Juli 1515,
welche im Sinne der zehn Jahre zuvor gefassten Radomer Beschlüsse,
den Kathedralkirchen Polens auftrug, nur Adeligen
von beiden Aeltern Canonicate zu verleihen, je vier Stellen
ausgenommen, die an Nichtadelige und zwar an zwei Doctoren
der Theologie und an zwei Doctoren der Rechte verliehen
werden sollten. 7 Man hat auch diese Bulle mit Laskis F eindschaft
gegen Ciolek in Verbindung gebracht, was sich zwar
1 Theiner, Monum. II, 348. 2 Acta Tomic. VI, 65.
3 Testament 29 a. 3 Theiner II, 350. nr. 377. 17. Kl. Junü 1514.
5 Theiner. II, 358 nr. 385. 30. April 1515.
6 Ebenda II, 343. nr. 371.
7 Wezyk 1. c. 150.