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Z e i s s b e r g.
pflichtungen gegen den König von Polen ohne weiteres nachzukommen.
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Wie es sich indess mit dieser Angabe auch verhalten
mag, jedenfalls trat bald wieder eine entgegengesetzte Strömung
ein, in Folge deren die Aufforderung, sich der Entscheidung
des Concils zu unterwerfen, erneuert wurde. 2 Vergebens
suchte dagegen Laski die Entscheidung des Streites,
welche bei den auf dem Concil herrschenden Einflüssen für
Polen nur ungünstig ausfallen konnte, durch den Vorschlag,
den Cardinal von Gran als Legaten nach Preussen zu senden,
um dort eine strenge Untersuchung anzustellen, und daun im
Namen des Papstes das Endurtheil zu sprechen, den Schwerpunkt
der Verhandlungen zurück nach Polen zu verlegen.
Allein so wenig der Papst in einem Augenblicke, da der
Kaiser seine grosse Allianz mit Dänemark, dem Grossfürsten
von Moskau, mit Sachsen und Brandenburg, mit dem Schwertorden
in Livland und mit dem deutschen Orden in Preussen
plante, von Laski sich bewegen liess, letzterem zu befehlen,
Sigismund wider die ungläubigen Russen beizustehen, 3 so
wenig kam es zur Absendung des Polenfreundlichcn Cardinais
dessen Legation sich vielmehr auf Ungarn, Böhmen, Dalmatien
und Croatien beschränken sollte, oder gar zur Ausführung der
Absicht, Laski selbst mit einer derartigen Sendung nach Polen
und Preussen zu betrauen. 1 Auch für eine Reise, die Laski mit
dem ungarischen Bevollmächtigten an verschiedene Höfe unternehmen
sollte, um sie unter sich zu versöhnen und für den vom
Papste beabsichtigten Türkenkrieg zu gewinnen, womit indess
der polnische Hof vor allem den Zweck verband, den Kaiser
in der Ordenssache zu gewinnen, wurde schliesslich von dem
Generalconvent zu Piotrkow (26. März 1514) vielmehr Raphael
Leszczynski ausersehen. 5 Ja eben dieser Generalconvent beschloss
förmlich Laski’s Abberufung ,aus vielen vernünftigen
Gründen,' zumal weil der Clerus seine Abwesenheit zum Vorwand
nehme, sich den Leistungen — es sind damit wohl die
einst zu Piotrkow von dessen Seite übernommenen Ver-1
Ebenda 453. Doch zweifelt Voigt, an der Richtigkeit der Angabe.
2 Ebenda 454. 3 Ebenda 460. 1 Ebenda 461.
5 Acta Tomic. III, 46.