Epigrapliische Nachlese zum Corpus Inscriptionum Latinarum vol. III. 383
der in Torda gefundenen und dort nach Mommsen’s Abschrift
von mir verglichenen Inschrift (C. J. L. 3, 913 v. 3):
Die Punkte nach N und S sind sicher, daher ohne Zweifel zu
ergänzen: mun(icipium) S(eptimium) Pot(aissa), vgl. dieselbe
Abkürzung n. 1082: aug(ustalis) m(unicipii) S(eptimii) Ap(uli).
Das Beispiel von Apulum zeigt, dass man aus dem Beinamen
Septimium nicht zu dem Schluss berechtigt sei, dass erst Septimius
Severus den Ort zum Municip erhoben habe, da Apulum
spätestens unter M. Aurel Municipialrecht erlangt hat (s. unt.);
es geht daraus nur hervor, dass Septimius Severus dem Orte
neue Rechte v.erliehen habe. Demnach hat Potaissa, wie es
scheint, folgende Wandlungen durchgemacht: zuerst ein vicus
abhängig von Napoea wird es im 2. Jahrhundert zum Municip
erhoben und erhält von Septimius Severus bei Hineinlegung
der Legio V Macedonica (vgl. Mommsen p. 161 und 999) Colonialrecht,
schliesslich noch das ius Italicum. Jedoch wird man aus
dem Namen municipium S(eptimium) folgern dürfen, dass auch
hier, wie im Apulum, neben der militärischen Colonie ein bürgerliches
Municip fortbestand, wobei nur fraglich bleibt, ob
Potaissa schon vor Septimius Municipalrecht gehabt hat. Die
Nachricht Ulpian’s, dass es damals noch vicus gewesen sei, muss
freilich dann ungenau sein, jedoch wird es wahrscheinlich,
wie Napoea und ursprünglich auch Apulum, eine Mittelstellung
zwischen vicus und municipium eingenommen haben, da keine
Beamten nachweisbar sind. ,
14) Koslärd vor dem Hause Zejk; fast unleserlich.
D
M
P V/ / / / L / / S T I
////// V SVA
//'//// V LI
/ ////// IVS /
//./// II I. I N C\
////// 11 M P \