Die Theologie des Baclija ihn Palcuda.
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weise für die Unkörperlichkeit Gottes müssen folgen lassen.
Und doch suchen wir eine Behandlung gerade dieses Punktes
bei ihm vergebens. Warum er sie zu geben unterlassen hat,
kann keinen Augenblick zweifelhaft sein; sie wäre nach seiner
Auseinandersetzung über die göttliche Einheit nur überflüssig
gewesen. Gott ist die Einheit, in der es nicht einmal eine
Aehnliclikeit mit dem Geschaffenen geben kann, weil diese Zusammensetzung,
Vermehrfachung in sein Wesen hineinbringen
würde. Von diesem Wesen noch nachweisen, dass es kein
Körper sein könne, Messe die hohe und reine Auffassung von
der Einheit nur beeinträchtigen. Mit der Einheit ist bei Baclija
auch die Unkörperlichkeit Gottes bewiesen.
Weit entfernt, auch nur die Möglichkeit für die Annahme
einer Körperlichkeit Gottes übrig zu lassen, birgt dieser überschwengliche
Begriff der Einheit die Gefahr, das Wesen Gottes
dem Bewusstsein des Menschen zu entrücken und durch Unbegreiflichkeit
zu verflüchtigen. Wir wissen Gott und sollen
doch nichts über ihn wissen können, wir bekennen ihn und
sollen ihn nicht erkennen dürfen, wir fühlen uns gedrungen,
die Fülle seiner Vollkommenheit in Bestimmungen auseinanderzulegen
und so uns fassbar zu machen und mit jeder unserer
Aussagen sollen wir seine Einheit verletzen, sein Wesen in
die Endlichkeit herunterziehen. Nur (furch Bestimmungen begreifen
wir ein Ding, das Bestimmungslose ist uns unbegreiflich;
sollen wir ein Bewusstsein von Gott haben, dann müssen wir
etwas von ihm aussagen können. Raubt uns aber nicht der
strenge Begriff von der Einheit jede Möglichkeit, zu Aussagen
über Gott zu gelangen? Diese Frage muss beantwortet werden
und hiermit ist Bachja bei jenem Gegenstände angelangt, der
die Schulen des Islam sowohl wie die jüdischen Religionsphilosophen
so lebhaft beschäftigte, der Lehre von den göttlichen
Eigenschaften.
Bachjas Lehre von (len göttlichen Eigenschaften.
Auf welchem Wege gelangt die Vernunft zur Erkenntniss
von dem Dasein Gottes? Durch die Betrachtung der Welt,
durch den Rückschluss von dem Geschaffenen auf einen
Sitzungsber. d. pliil.-biat. CI. LXXVU. Bd. I. Hft.
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