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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 77. Band, (Jahrgang 1874)

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m

Kaufmann.
wie  sich  weiter  zeigen  wird,  Bachja  nur  darum  zu  verwinkelteren ­
  Beweisen  seine  Zuflucht  nehmen  musste,  weil  ihm  die
Lehre  vom  Nothwendig-Existirenden 1  nicht  bekannt  war,  so
haben  wir  allen  Grund,  die  Bekanntschaft  ßachjas  mit  Ibn  Sinas
philosophischen  Werken  zu  bezweifeln,  wenn  nicht  gar  völlig
zu  bestreiten.
Von  Ibn  Sina  rührt  auch  jene  berühmte  Eintheilung 2  der
Seelenkräfte  her,  die  bald  von  seinen  Nachfolgern  unter  den
Arabern 3  angenommen  wurde  und  seitdem  bei  den  Juden 4 ,

1  Die  Nachweise  für  diese  Behauptungen  werden  in  der  Darstellung  des
IV.  Einheitsbeweises  folgen.
2  Ibn  Sina  theilt  die  Kräfte  der  Seele  in  fünf,  denen  er  ganz  bestimmte
Plätze  im  Gehirn  zuweist.  Es  sind  diess  folgende:  I.
der  Gemeinsinn  ,(mit  Namen)  '^avtaaia 1 .  II.  Die  Ein-  und  Abbildungskraft ­
  JLy-Lf.  HI.  Die  sinnliche  Urtheilskraft,  die  bei  den  Thieren  Vorstellungs-,
  bei  den  Menschen  Denkvermögen  genannt  wird
IV.  Die  Vorstellungskraft  oder  Phantasie,  wie  wir  sie  nennen
V.  Das  Gedächtniss  oder  die  aufbewahrende  Kraft  xL  fl  -ll  Vrgi.
Sekahrastani  ed.  Cureton  II,  416—417,  Haarbrücker’s  Uebersetzung  II,
314  —  315.  Eine  sehr  klare  Auseinandersetzung  über  die  Bedeutung  dieser
Kräfte  hat  Ritter  (die  christl.  Phil.  1,  5G0—561)  gegeben,  nur  hat  er  die
Ordnung  dieser  Eintheilung  insofern  verkehrt,  als  er  die  Phantasie  zur
fünften  Kraft  macht,  während  sie  bei  Ibn  Sina  naturgemäss  an  vierter
Stelle  steht,  damit  das  Gedächtniss  auch  als  bewahrende  Kraft  der
Phantasieäusserungen  erkannt  werde.  Diese  scheinbare  Aeusserlichkeit
hat  auch  die  Richtigkeit  der  Eitter’schen  Darstellung  in  diesem  Punkte
beeinträchtigt,  da  sie  die  Bedeutung  des  Gedächtnisses  fälschlich  nur  auf
die  Urtheile  der  sinnlichen  Urtheilskraft  allein  einschränkt.
3  Schon  bei  Gazzali  finden  wir  dieselbe  Eintheilung  bis  in  ihre  physiologischen ­
  Einzelheiten  genau  angenommen  (pH’  '3)KÜ  ed.  Goldenthal
p.  30  —  31).  Auch  die  Terminologie,  so  weit  sie  durch  die  hebräische
Uebersetzung  hindurchschimmert,  ist  bei  beiden  dieselbe:  1.  5]nH£>Ö  tfiri
oder  ’Jl'Öl  rD,  genau  wie  Ibn  Sina,  bei  dem  der  Gemeinsinn  auch
<{xmwjfa  heisst.  II.  löllfn  11211  ist  dem  Sinne  nach  übersetzt.  III.  UlMH  112
enthält  bei  beiden  dieselben  Bestimmungen  und  Beispiele,  nur  ist  sie  in
der  Ordnung  bei  Ibn  Sina  die  vierte.  IV.  “1211  *|2  oder  lÜlB'il  1121  ist
bei  Ibn  Sina  die  fünfte.  V.  2©inn  Ü2Ü  ist  wegen  der  logischen  Zusammengehörigkeit ­
  aller  auf  den  Gemeinsinn  bezüglichen  Kräfte  bei  Ibn  Sina
die  dritte.
4  Die  Eintheilung  der  Seelenkräfte  bei  Jehuda  Halewi  (Kusari  ed.  Cassel,
2.  Aufl.  S.  390—391)  scheint  ebenfalls  der  Ibn  Sinas  zu  folgen.  Die
            
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