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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 76. Band, (Jahrgang 1874)

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R  i  e  g  e  r.

hoben  worden  ist,  dass  der  Interpolator  ungeachtet  der  Anlehnung ­
  an  die  Vorlage,  eine  kanzleigerechte  Umarbeitung  und
Erweiterung  derselben  unternimmt;  vergleichen  wir  die  freie
Dispositions-  und  Corroborationsformel  und  das  Eschatokollon
in  B  mit  den  gleichen  Theilen  der  Urkunde  von  852,  Böhmer
764,  so  ergibt  sich  der  Schluss,  dass  der  Interpolator  von  B
nicht  nur  mit  dem  Kanzleigebrauche  seiner  Zeit  vertraut  war,
sondern  auch  das  Kanzleiwesen  der  früheren  Zeit  genau  kannte.
Er  setzt  das  Monogramm  an  die  rechte  Stelle,  vermeidet  den
Gebrauch  des  Incarnationsjahres  und  bewahrt  dennoch,  wo  er
es  nothwendig  hat,  die  nöthige  Freiheit.
Es  dürfte  wohl  nicht  Zufall  sein,  wenn  wir  derselben
Schrift  1  freilich  in  beschränkter  Weise,  in  der  Kanzlei  Otto’s  I.
begegnen  und  insbesondere  ist  die  auffallende  Uebereinstimmung
  mit  einem  in  Chur  befindlichen  Originaldiplome  Otto’s  I. 2
berücksichtigenswerth.  Die  Annahme,  dass  der  Schreiber  von
Stumpf  n.  64  und  der  obigen  Interpolation  derselbe  wäre,  ist
demnach  nicht  ungerechtfertigt.  Die  Entstehungszeit  der  Interpolation ­
  fiele  mit  dem  Anfänge  der  Regierung  Otto’s  I.  zusammen. ­
  Freilich  bleibt  noch  die  Frage  offen,  ob  der  Schreiber ­
  der  Urkunde  während  der  Zeit  seiner  Thätig-keit  in  der
königlichen  Kanzlei,  oder  vor  oder  nach  derselben  das  in
Frage  stehende  Diplom  interpolirt  hat.
Diese  Frage  ist  doch  nur  mehr  von  geringer  Bedeutung.
Denn  wenn  sie  auch  nicht  gelöst  werden  kann,  so  hindert  sie
uns.  nicht  im  mindesten,  die  annähernde  Zeitbestimmung  der
Jahre  930—940  als  Entstehungszeit  anzunehmen.  Diese  Be.-stimmung
  steht  im  vollen  Einklang  mit  allen  Angaben,  die
bisher  gewannen  werden  konnten.  Vor  allem  die  Ausfertigung
des  Privileg  für  Uersfeld  im  Jahre  936,  der  Antritt  der  Administration ­
  Rheinaus  durch  Bischof  Konrad  im  Jahre  934  fallen  in
die  angegebene  Zeit.
Die  Annahme,  dass  durch  einen  königlichen  Kanzleibeamten ­
  die  Interpolation  geschehen  sei,  ist  immerhin  interessant. ­
  Dieselbe  darf  wohl  nach  den  obigen  Auseinander-1
  Ausser  in  Stumpf,  n.  64  glaube  ich  den  Schreiber  noch  in  Stumpf,  n.  69
nachweisen  zu  können,  welches  mir  aber  in  einem  schlechten  Facsimile
vorliegt.
2  Stumpf  Reg.  n.  64.
            
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