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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 76. Band, (Jahrgang 1874)

Ueber  eine  Urkunde  Ludwig  des  Deutschen  für  das  Kloster  Rheinau.

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Diese  Auffassung  des  Rechtsverhältnisses  zeigt  aber  B.
Wenn  nun  Hersfeld  im  Jahre  936  die  Wiedererstattung  des
ihnen  schon  früher  zugestandenen  Rechtes  erhalten  hat,  so
konnte  wohl  Rheinau  kaum  früher  an  eine  solche  Formulirung
seiner  rechtlichen  Ansprüche  gehen.  Der  Stellung  der  Regierung ­
  vor  Otto  I.  zu  den  Klöstern  entspricht  die  abwehrende
Haltung,  wie  sie  in  der  Auffassung  des  Rechtsverhältnisses  in
Böhmer  764  entgegentritt,  der  Politik  Otto’s  I.  aber  die  Formulirung ­
  in  B.
Also  auch  die  Entwicklung  der  rechtlichen  Verhältnisse
führt  in  das  X.  Jahrhundert.  Dieses  Resultat  stimmt  aber
vollständig  überein  mit  dem  Resultate  der  Untersuchung  über
das  Besitzverhältniss  des  Klosters.  Was  wir  von  der  Geschichte
des  Klosters  wissen,  widerspricht  durchaus  nicht  diesen  Annahmen. ­
  Das  Kloster,  den  Ungarneinfällen  ausgesetzt,  hatte
natürlich  auch  ungeheueren  Schaden  durch  dieselben  erlitten.
Als  nun  Konrad,  Bischof  von  Constanz  von  934—975,  die
Administration  über  die  Stiftung  seines  Geschlechtes  übernahm,
so  musste  dieser  einerseits  trachten,  dem  Kloster  seinen  grossen
Verlust  zu  restituiren, 1  anderseits  bestrebt  sein,  dem  Kloster
Freiheiten  und  Rechte  zuzuwenden,  um  sie  dadurch  vor  jeglicher ­
  Willkür  zu  sichern,  besonders  aber  das  Recht  der  unbedingt
freien  Abtswahl  ihnen  zu  vindiciren. 2  Diese  Bestrebungen  und
die  Tendenz,  welche  B  zu  Grunde  liegt,  scheinen  sich  wohl
zu  decken,  und  die  Annahme,  dass  Bischof  Konrad  der  Erweiterung ­
  der  Urkunde  nicht  ferne  steht,  dürfte  insofern  richtig
sein,  als  wir  in  ihm  den  intellectuellen  Urheber  wohl  vermuthen
  können.
Was  die  äusseren  Merkmale  der  Urkunde  betrifft,  so
habe  ich  gleich  Anfangs  hervorgehoben,  dass  der.  Schriftcharakter ­
  dem  X.  Jahrhundert  entspricht;  ich  glaube  diese
Angabe  aber  noch  dahin  bestimmter  fassen  zu  können,  dass
die  Schrift  in  B  mit  der  Urkundenschrift  der  Zeit  Otto’s  I.
zusammenfällt.  Es  ist  nun  zunächst  festzuhalteu,  was  auch
mehrmals  im  Laufe  der  Untersuchung  besonders  hervorge-1
  Cfr.  Zapf  Monum.  anecd.  310.
2  War  ja  doch  Konrad,  ehe  er  Bischof  von  Constanz  wurde,  Mönch  des
Klosters  St.  Gallen.  Seine  Stellung“  konnte  demnach  leicht  zu  willkürlichen ­
  Schritten  den  erwünschten  Präcedenzfall  liefern.
            
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