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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 76. Band, (Jahrgang 1874)

Ueber  ein  neues  Militärdiplom  von  Kaiser  Elagabalus.

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ein.  In  den  Inschriften  von  Palermo 1  und  Walwick  Chester  1
scheint  auch  der  Name  absichtlich  ausgetilgt  zu  sein;  dasselbe
ist  der  Fall  in  der  Mörtelinschrift  der  siebenten  Wächtercohorte
zu  Rom.  3
Die  vierte  tribunicische  Gewalt  Elagabals,  welche  unser
Diplom  anzeigt,  fällt  in  das  Jahr  d.  St.  974  =  221  n.  Chr.
Denn  er  nimmt  gleich  nach  dem  Siege  über  Macrinus  am
8.  Juni  218  die  tribunicia  potestas  an  und  da  diese  Würde
seit  Trajan,  oder  doch  sicher  seit  Antoninus  pius  immer  am
1.  Januar  erneuert,  das  erste  Regierungsjahr  aber  als  v<511  gerechnet ­
  wurde, 4  so  beginnt  die  vierte  tribunicia  potestas  Elagabals
  mit  dem  Jahre  221.  Es  stimmt  diess  auch  mit  der
Angabe  der  Consixln  Gratus  und  Seleucus  überein,  welche  in
dem  genannten  Jahre  die  Consulwürde  bekleideten.  Der  Tag
der  Ausstellung  des  Diplomes  ist  plso  der  7.  Januar  221.  Das
oben  erwähnte  Fragment  von  Monza  gehörte  aller  Wahrscheinlichkeit ­
  nach  zu  einem  Prätorianerdiplome,  das,  weil  schon  der
Adoptivsohn  Elagabals  und  zwar  mit  dem  Titel  Imperator  mit
aufgeführt  erscheint,  gerade  ein  Jahr  später,  fast  genau  zwei
Monate  vor  der  Ermordung  Elagabals  (4.  oder  5.  März  222)
ausgestellt  worden  sein  muss.
Nach  dem  Kopfe  der  Urkunde,  welcher  die  ganze-Titulatur ­
  des  Kaisers  enthält,  folgt  der  Text,  in  der  für  Diplome,
welche  Prätorianern  oder  Soldaten  der  städtischen  Cohorten
verliehen  wurden,  charakteristischen  Stylisirung.  Für  solche
musste  schon  aus  dem  Grunde  eine  andere  Fassung  eintreten,
als  für  die  Diplome  der  Legionäre  und  Auxiliarsoldaten,  weil
die  Prätorianer  römische  Bürger  waren,  daher  die  bei  ersteren
übliche  Verleihung  des  Jus  civitatis  entfällt.  Ferner  wird  diesen
keine  honesta  missio  ertheilt,  denn  es  waren  eben  Veteranen,
denen  das  Connubium  ertheilt  wurde;  es  wird  sonach  nur  ihres
braven  und  tapferen  Dienens  gedacht,  ohne  Angabe  der  vollendeten ­
  Dienstjahre.  Eine  weitere  Eigenthümlichkeit  der  Prätorianer-Diplome ­
  besteht  darin,  dass  die  Anerkennung  der
gesetzlichen  Ehe  ausdrücklich  auf  die  erste  Frau  (nämlich
'  Orelli,  948.
2  Bull,  dell’  ,inst.  1861,  75.
3  Ib.  1867,  14.
4  Mommsen,  Rom.  Staatsrecht  II,  501.  Eckhel,  D.  N.  VIII,  414.
            
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