Ueber ein neues Militärdiplom von Kaiser Elagabalus.
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ein. In den Inschriften von Palermo 1 und Walwick Chester 1
scheint auch der Name absichtlich ausgetilgt zu sein; dasselbe
ist der Fall in der Mörtelinschrift der siebenten Wächtercohorte
zu Rom. 3
Die vierte tribunicische Gewalt Elagabals, welche unser
Diplom anzeigt, fällt in das Jahr d. St. 974 = 221 n. Chr.
Denn er nimmt gleich nach dem Siege über Macrinus am
8. Juni 218 die tribunicia potestas an und da diese Würde
seit Trajan, oder doch sicher seit Antoninus pius immer am
1. Januar erneuert, das erste Regierungsjahr aber als v<511 gerechnet
wurde, 4 so beginnt die vierte tribunicia potestas Elagabals
mit dem Jahre 221. Es stimmt diess auch mit der
Angabe der Consixln Gratus und Seleucus überein, welche in
dem genannten Jahre die Consulwürde bekleideten. Der Tag
der Ausstellung des Diplomes ist plso der 7. Januar 221. Das
oben erwähnte Fragment von Monza gehörte aller Wahrscheinlichkeit
nach zu einem Prätorianerdiplome, das, weil schon der
Adoptivsohn Elagabals und zwar mit dem Titel Imperator mit
aufgeführt erscheint, gerade ein Jahr später, fast genau zwei
Monate vor der Ermordung Elagabals (4. oder 5. März 222)
ausgestellt worden sein muss.
Nach dem Kopfe der Urkunde, welcher die ganze-Titulatur
des Kaisers enthält, folgt der Text, in der für Diplome,
welche Prätorianern oder Soldaten der städtischen Cohorten
verliehen wurden, charakteristischen Stylisirung. Für solche
musste schon aus dem Grunde eine andere Fassung eintreten,
als für die Diplome der Legionäre und Auxiliarsoldaten, weil
die Prätorianer römische Bürger waren, daher die bei ersteren
übliche Verleihung des Jus civitatis entfällt. Ferner wird diesen
keine honesta missio ertheilt, denn es waren eben Veteranen,
denen das Connubium ertheilt wurde; es wird sonach nur ihres
braven und tapferen Dienens gedacht, ohne Angabe der vollendeten
Dienstjahre. Eine weitere Eigenthümlichkeit der Prätorianer-Diplome
besteht darin, dass die Anerkennung der
gesetzlichen Ehe ausdrücklich auf die erste Frau (nämlich
' Orelli, 948.
2 Bull, dell’ ,inst. 1861, 75.
3 Ib. 1867, 14.
4 Mommsen, Rom. Staatsrecht II, 501. Eckhel, D. N. VIII, 414.