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Kockinger. Berichte über Handschriften des sog. Schwabenspiegels.
gibt, passt so genau 1 auf unseren ,Landrichter' selbst, dass
man zu der anderen Annahme nur unter dem Schlüsse berechtigt
wäre, dass dieser auch äusserlich — wenigstens so weit
es sich um den sogenannten Schwabenspiegel handelt — nur
eine ganz und gar ängstlich treue Copie des vermeintlichen
früheren Stadtbuches sei. Wahrscheinlicher bleibt unter solchen
Umständen am Ende doch wohl, dass Kopp nur bei der Altersbestimmung,
welche er für unseren ,Landrichter' angegeben,
etwas zu weit rückwärts gegriffen.
Beruhige ich mich vor der Hand hiebei, so weiss ich
allerdings bezüglich des Stadtbuches von Witzenhausen, welches
nach dem grossen Brande vom Jahre 1479 begonnen und bis
zu.dein jetzt noch vorliegenden fortgeführt wurde, nicht, ob
es gegenwärtig noch vorhanden sein mag oder nicht. Ob es
an seiner Spitze auch das Landrecht des sogenannten Schwabenspiegels
gehabt oder nicht, ob weiter im ersteren Falle
selbes die Vorlage für unseren ,Landrichter' geworden oder
nicht, ist mir ebensowenig bekannt.
Gleichviel indessen, ob sich die Sache so oder so verhält,
gerade er bleibt fort und fort ein eben so interessanter
als wichtiger Beleg dafür, wie — zweifelsohne schon früher,
entschieden nachweisbar aber noch — im 16. und 17. Jahrhunderte
das Landrecht des sogenannten Schwabenspiegels
in besonderer Gestalt, wie sie nunmehr Jedermann
ersichtlich ist, mit dem im tagtäglichen Gebrauche
befindlich gewesenen amtlichen Stadt- und Bürgerbuche
von Witzenhausen in der engsten Verbindung
gestanden.
1 Wenn Kopp als Aufschrift auf dem Vorderdeckel des Einbandes ,Landt-Richter,
Bürger- und Stadt-Buch 1 bemerkt, und nach meiner Darstellung
oben S. 269 nur die technische Bezeichnung ,Landt-Richter‘ schwarz und
weiter nichts mehr als in zwei Zeilen ,und Stadt-Buch* zu entdecken
ist, so ändert das wohl an der Sache selber nichts, indem eben seither
im Laufe von mehr als einem Jahrhunderte das wahrscheinlich auch
roth geschrieben gewesene ,Bürger 1 als erste Zeile der ganzen drei
Zeilen umfassenden Bezeichnung ,Bürger- und Stadt-Buch 1 sich von dem
theilweise ganz und gar abgeriebeneu Lederüberzuge äusserst leicht weggewetzt
haben kann.