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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 76. Band, (Jahrgang 1874)

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Kockinger.  Berichte  über  Handschriften  des  sog.  Schwabenspiegels.

gibt,  passt  so  genau 1  auf  unseren  ,Landrichter'  selbst,  dass
man  zu  der  anderen  Annahme  nur  unter  dem  Schlüsse  berechtigt ­
  wäre,  dass  dieser  auch  äusserlich  —  wenigstens  so  weit
es  sich  um  den  sogenannten  Schwabenspiegel  handelt  —  nur
eine  ganz  und  gar  ängstlich  treue  Copie  des  vermeintlichen
früheren  Stadtbuches  sei.  Wahrscheinlicher  bleibt  unter  solchen
Umständen  am  Ende  doch  wohl,  dass  Kopp  nur  bei  der  Altersbestimmung, ­
  welche  er  für  unseren  ,Landrichter'  angegeben,
etwas  zu  weit  rückwärts  gegriffen.
Beruhige  ich  mich  vor  der  Hand  hiebei,  so  weiss  ich
allerdings  bezüglich  des  Stadtbuches  von  Witzenhausen,  welches
nach  dem  grossen  Brande  vom  Jahre  1479  begonnen  und  bis
zu.dein  jetzt  noch  vorliegenden  fortgeführt  wurde,  nicht,  ob
es  gegenwärtig  noch  vorhanden  sein  mag  oder  nicht.  Ob  es
an  seiner  Spitze  auch  das  Landrecht  des  sogenannten  Schwabenspiegels ­
  gehabt  oder  nicht,  ob  weiter  im  ersteren  Falle
selbes  die  Vorlage  für  unseren  ,Landrichter'  geworden  oder
nicht,  ist  mir  ebensowenig  bekannt.
Gleichviel  indessen,  ob  sich  die  Sache  so  oder  so  verhält, ­
  gerade  er  bleibt  fort  und  fort  ein  eben  so  interessanter
als  wichtiger  Beleg  dafür,  wie  —  zweifelsohne  schon  früher,
entschieden  nachweisbar  aber  noch  —  im  16.  und  17.  Jahrhunderte ­
  das  Landrecht  des  sogenannten  Schwabenspiegels ­
  in  besonderer  Gestalt,  wie  sie  nunmehr  Jedermann ­
  ersichtlich  ist,  mit  dem  im  tagtäglichen  Gebrauche
befindlich  gewesenen  amtlichen  Stadt-  und  Bürgerbuche ­
  von  Witzenhausen  in  der  engsten  Verbindung
gestanden.
1  Wenn  Kopp  als  Aufschrift  auf  dem  Vorderdeckel  des  Einbandes  ,Landt-Richter,
  Bürger-  und  Stadt-Buch 1  bemerkt,  und  nach  meiner  Darstellung
oben  S.  269  nur  die  technische  Bezeichnung  ,Landt-Richter‘  schwarz  und
weiter  nichts  mehr  als  in  zwei  Zeilen  ,und  Stadt-Buch*  zu  entdecken
ist,  so  ändert  das  wohl  an  der  Sache  selber  nichts,  indem  eben  seither
im  Laufe  von  mehr  als  einem  Jahrhunderte  das  wahrscheinlich  auch
roth  geschrieben  gewesene  ,Bürger 1  als  erste  Zeile  der  ganzen  drei
Zeilen  umfassenden  Bezeichnung  ,Bürger-  und  Stadt-Buch 1  sich  von  dem
theilweise  ganz  und  gar  abgeriebeneu  Lederüberzuge  äusserst  leicht  weggewetzt ­
  haben  kann.
            
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