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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 76. Band, (Jahrgang 1874)

Berichte  über  Handschriften  des  sog.  Schwaben  Spiegels.

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masse  nach  in  die  zweite  Hälfte  des  16.  Jahrhunderts
fallen,  und  über  dieses  hinaus  noch  bis  in  die  Mitte  des
ersten  Viertels  des  17.  reichen.
Auf  dem  Vorderdeckel  steht,  wovon  bereits  vorhin  aus
Kopp’s  Nachricht  die  Rede  gewesen,  noch  ziemlich  lesbar  die
technische  Bezeichnung  des  Buches:  ,Landt  Richter'  mit
nachgesetztem  Punkte  schwarz,  und  darunter  sodann  roth:  und
Stadt-Buch.
Die  ganze  Handschrift  besteht,  wenn  man  so  will,  aus
zwei  Theilen,  dem  Landrechte  des  sogenannten  Schwabenspiegels ­
  mit  vorangehendem  alphabetischen  Inhaltsverzeichnisse,
und  dann  dem  eigentlichen  Stadt-  und  Bürgerbuche.
Was  den  ersten  Tlieil  anlangt,  geht  dem  Landrechte  des
sogenannten  Schwabenspiegels  selbst  ein  Quintern  voraus,  auf
dessen  erstem  Blatte  sich,  abgesehen  von  Anderem,  was  hierher ­
  nicht  einschlägt,  die  auf  den  Schluss  der  Vorrede  unseres
Rechtsbuches  1  sich  beziehende  Bemerkung  findet:  Der  Landtrichter ­
  wirdt  disz  buch  genantt,  während  von  dem  zweiten
Blatte  an  bis  zum  siebenten  einschliesslich  ein,  wie  bereits  angegeben, ­
  alphabetisch  eingerichtetes  Inhaltsverzeichniss
  mit  jedesmaliger  Anführung  der  betreffenden  Folien  des
Textes  folgt,  die  übrigen  Blätter  leer  sind.  Das  Landrecht
des  sogenannten  Schwabenspiegels  selbst  sodann  umfasst ­
  90  von  der  ursprünglichen  Hand  oben  je  in  der  Mitte
der  ersten  Seite  eines  Blattes  schwarz  bezeichnete  Folien  in
Lagen  von  abwechselnd  5  und  6  Bogen.
Hieran  schliesst  sich  auf  einer  neuen  Lage  von  Papier
mit  demselben  fast  das  ganze  Buch  bis  an  das  Ende  durchlaufenden ­
  Wasserzeichen  das  eigentliche  Stadt-  und  Bürgerbuch, ­
  von  verschiedenen  Händen  mit  Einträgen  bis  zum
Jahre  1612,  abgesehen  von  solchen  über  die  Münzwerthe  zu
Witzenhausen,  wie  hier  und  dort  eingestreuten  geschichtlichen
Aufzeichnungen,  meist  die  Rechts-  und  (xemeinde  Verhältnisse
dortselbst  betreffend.  Als  der  erste  begegnet  uns  hievon  ,gemayner
  bruch  zuhegen  vnd  zuhalden  das  halsgerielite  nach

Vgl.  hierüber  unten  111.
            
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