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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 76. Band, (Jahrgang 1874)

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Rockinger.

Hassiae  franconicus,  in  welchem  fränkisches  Recht 1  galt,  und
von  den  Rechtsbüchern  des  Mittelalters  namentlich  der  sogenannte ­
  Schwabenspiegel  wie  das  kleine  Kaiserrecht  Anwendung ­
  bei  Gericht  gefunden  haben.  Was  den  ersteren  anlangt,
weist  er  dieses  —  abgesehen  nach  §.  25  und  §.  26  von
Kassel  —  in  den  §§.  27,  28,  30  für  Frankenberg,  Alsfeld  und
Eschwege  nach,  in  §.  29  für  Witzenhausen.  Hier  spricht  er
denn  auch  in  Kürze  von  der  Handschrift,  welche  in  Frage
steht,  die  nach  seiner  Beschreibung  auswendig  auf  dem  Einbande ­
  die  Aufschrift:  ,Landt-Richter,  Bürger-  und  Stadt-Buch'
führt,  und  welche  er  in  das  Ende  des  15.  Jahrhunderts  setzt.
Am  Schlüsse  seiner  Mittheilung  erklärt  er  noch  ausdrücklich,
dass  er  sich  Vorbehalte,  umständliche  Nachricht  über  ihren  gesummten ­
  Inhalt  zu  einer  anderen  Zeit  zu  geben.  Ob  und  wann
und  wo  dieses  geschehen  sein  mag,  ist  mir  nicht  bekannt.
Insoferne  mir  übrigens  die  Handschrift  selbst  zum  Behufe
eingehenderer  Untersuchung  in  zuvorkommendster  Weise  übermittelt ­
  worden  ist,  bin  ich  in  der  Lage,  mich  folgendermassen
über  sie  zu  äussern.

I.
Was  zunächst  ihre  äussere  Erscheinung  wie  ihren
Gesammtinhalt  betrifft,  mögen  nachstehende  Bemerkungen
hier  eine  Stelle  linden.
Sie  ist  auf  Papier  in  gewöhnlichem  Folioformate
gefertigt,  in  Holzdeckel  gebunden,  welche  mit  gepresstem,  ursprünglich ­
  wohl  rothem  oder  bräunlichem,  jetzt  durch  ihren
vielfachen  Gebrauch  etwas  stark  abgenütztem  Leder  überzogen
sind,  und  es  gehören  ihre  älteren  Bestandtheile  der  ersten
Hälfte  des  16.  Jahrhunderts  an,  vielleicht  genauer  dem
zweiten  Viertel  desselben,  während  die  späteren  der  Haupt-1
  Nach  einem  Ausspruche  v.  Roth’s  und  v.  Meibom’s  in  ihrem  kurhessischen
  Privatrechte  I.  S.  32  —  vgl.  die  Note  2  dortselbst  noch  hiezu  —
kann  die  Grenze  zwischen  dem  fränkischen  und  sächsischen  Hessengaue
für  die  spätere  Zeit  durch  eine  von  Battenfeld  (bei  Battenberg  im  Grossherzogthume
  Hessen)  zwischen  Frankenberg  und  Sachsenberg'  über
Züschen  (im  Fiirstenthume  Waldeck)  und  Balhorn  (im  kurhessischen
Amte  Naumburg)  bis'  Wolfsanger  (bei  Kassel)  gezogene  Linie  ungefähr
bezeichnet  werden.
            
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