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Rockinger.
Hassiae franconicus, in welchem fränkisches Recht 1 galt, und
von den Rechtsbüchern des Mittelalters namentlich der sogenannte
Schwabenspiegel wie das kleine Kaiserrecht Anwendung
bei Gericht gefunden haben. Was den ersteren anlangt,
weist er dieses — abgesehen nach §. 25 und §. 26 von
Kassel — in den §§. 27, 28, 30 für Frankenberg, Alsfeld und
Eschwege nach, in §. 29 für Witzenhausen. Hier spricht er
denn auch in Kürze von der Handschrift, welche in Frage
steht, die nach seiner Beschreibung auswendig auf dem Einbande
die Aufschrift: ,Landt-Richter, Bürger- und Stadt-Buch'
führt, und welche er in das Ende des 15. Jahrhunderts setzt.
Am Schlüsse seiner Mittheilung erklärt er noch ausdrücklich,
dass er sich Vorbehalte, umständliche Nachricht über ihren gesummten
Inhalt zu einer anderen Zeit zu geben. Ob und wann
und wo dieses geschehen sein mag, ist mir nicht bekannt.
Insoferne mir übrigens die Handschrift selbst zum Behufe
eingehenderer Untersuchung in zuvorkommendster Weise übermittelt
worden ist, bin ich in der Lage, mich folgendermassen
über sie zu äussern.
I.
Was zunächst ihre äussere Erscheinung wie ihren
Gesammtinhalt betrifft, mögen nachstehende Bemerkungen
hier eine Stelle linden.
Sie ist auf Papier in gewöhnlichem Folioformate
gefertigt, in Holzdeckel gebunden, welche mit gepresstem, ursprünglich
wohl rothem oder bräunlichem, jetzt durch ihren
vielfachen Gebrauch etwas stark abgenütztem Leder überzogen
sind, und es gehören ihre älteren Bestandtheile der ersten
Hälfte des 16. Jahrhunderts an, vielleicht genauer dem
zweiten Viertel desselben, während die späteren der Haupt-1
Nach einem Ausspruche v. Roth’s und v. Meibom’s in ihrem kurhessischen
Privatrechte I. S. 32 — vgl. die Note 2 dortselbst noch hiezu —
kann die Grenze zwischen dem fränkischen und sächsischen Hessengaue
für die spätere Zeit durch eine von Battenfeld (bei Battenberg im Grossherzogthume
Hessen) zwischen Frankenberg und Sachsenberg' über
Züschen (im Fiirstenthume Waldeck) und Balhorn (im kurhessischen
Amte Naumburg) bis' Wolfsanger (bei Kassel) gezogene Linie ungefähr
bezeichnet werden.