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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 75. Band, (Jahrgang 1873)

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Büdinger.

gebung  gegen  Egypten  greifbar  versinnlicht.  Genau  mit  dem
Pompe,  wie  das  Allerheiligste  der  egyptischen  Tempel,  in  einer
Lade,  gleich  der  ihrer  Götterbilder,  wird  als  Volkspalladium
ein  kunstmässig  geordneter  Auszug  des  Gesetzgebungswerkes
von  der  neuen  Priesterschaft  gehütet  und  getragen  (vgl.
oben  S.  46).
§.  18.  Yoregyptisclies  Hebräergut.
Entscheidend  fast  mehr  noch  nach  der  negativen  als  nach
der  positiven  Seite  sind  die  egyptischen  Einwirkungen  auf  die
hebräischen  Culte  gewesen.  Bei  näherer  Betrachtung  tritt
aber  in  denselben  noch  ein  anderes,  Egypten  gänzlich  fremdartiges ­
  Element  hervor,  gleichsam  eine  unwiderstehliche  eingeborene ­
  neben  der  fremden  Kraft.
Bei  dem  ersten  spontanen  Acte  der  Volksgesetzgebung
nach  Mosis  Tode,  der  Einführung  der  Knabenbeschneidung,
waren  Priester  und  Leviten  (vgl.  §.  6  S.  465)  gänzlich  unbetheiligt.
  Wir  dürfen  nun  sagen,  dass  ihre  Nichtbetheiligung
sich  dem  Charakter  der  mosaischen  Gesetzgebung  gemäss
daraus  erklärt,  dass  sie  die  egyptischen  Reinheitsbegriffe  nicht
anzuerkennen  schon  nach  dem  Gegensätze  der  Aussatztheorie
fast  verpflichtet  waren.
Wir  haben  früher  (§.  6)  gesehen,  wie  trotzdem  die  hebräischen ­
  Kriegsleute  gemäss  Josua’s  Vision  zu  der  Ueberzeugung
  gelangten,  dass  in  der  Beschneidung  der  Knaben
nicht  nur  eine  Reinheits-  und  Anstandspflicht  nach  egyptischer
Anschauung,  sondern  zugleich  eine  Erneuerung  der  Eidgenossenschaft ­
  und  eine  mysteriöse  Sicherung  wie  aller  einzelnen
Väter,  so  des  ganzen  Volksheeres  liege.  Noch  ist  die  chronologische ­
  Frage  (§.  6  S.  467)  zu  erledigen,  in  welchem  Alter
die  Operation  vorzunehmen  sei,  wenn  auch  einleuchtet,  dass
man  dieselbe  nicht  leicht  zu  früh  bestimmen  konnte.
Beschlossen  wurde  aber  die  Beschneidung  am  achten
Lebenstage;  das  ist  eine  Zeitbestimmung,  welche  sich  aus  der
rein  dekadischen  Zählungsweise 1  der  Egypter  keineswegs,
7,  3)  für  die  neue  Stiftung  den  Verhältnissen  des  Wüstenzuges  zura
Unterschiede  von  anderen  Zahlenberichten  entspricht.
1  Lepsius,  Chronologie  der  Egypter  I,  131  flgd.,  der  zugleich  die  Entstehung ­
  der  gegenteiligen  Meinung  aus  Dio  Cassius  37,  19  erörtert  und
            
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