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Büdinger.
gebung gegen Egypten greifbar versinnlicht. Genau mit dem
Pompe, wie das Allerheiligste der egyptischen Tempel, in einer
Lade, gleich der ihrer Götterbilder, wird als Volkspalladium
ein kunstmässig geordneter Auszug des Gesetzgebungswerkes
von der neuen Priesterschaft gehütet und getragen (vgl.
oben S. 46).
§. 18. Yoregyptisclies Hebräergut.
Entscheidend fast mehr noch nach der negativen als nach
der positiven Seite sind die egyptischen Einwirkungen auf die
hebräischen Culte gewesen. Bei näherer Betrachtung tritt
aber in denselben noch ein anderes, Egypten gänzlich fremdartiges
Element hervor, gleichsam eine unwiderstehliche eingeborene
neben der fremden Kraft.
Bei dem ersten spontanen Acte der Volksgesetzgebung
nach Mosis Tode, der Einführung der Knabenbeschneidung,
waren Priester und Leviten (vgl. §. 6 S. 465) gänzlich unbetheiligt.
Wir dürfen nun sagen, dass ihre Nichtbetheiligung
sich dem Charakter der mosaischen Gesetzgebung gemäss
daraus erklärt, dass sie die egyptischen Reinheitsbegriffe nicht
anzuerkennen schon nach dem Gegensätze der Aussatztheorie
fast verpflichtet waren.
Wir haben früher (§. 6) gesehen, wie trotzdem die hebräischen
Kriegsleute gemäss Josua’s Vision zu der Ueberzeugung
gelangten, dass in der Beschneidung der Knaben
nicht nur eine Reinheits- und Anstandspflicht nach egyptischer
Anschauung, sondern zugleich eine Erneuerung der Eidgenossenschaft
und eine mysteriöse Sicherung wie aller einzelnen
Väter, so des ganzen Volksheeres liege. Noch ist die chronologische
Frage (§. 6 S. 467) zu erledigen, in welchem Alter
die Operation vorzunehmen sei, wenn auch einleuchtet, dass
man dieselbe nicht leicht zu früh bestimmen konnte.
Beschlossen wurde aber die Beschneidung am achten
Lebenstage; das ist eine Zeitbestimmung, welche sich aus der
rein dekadischen Zählungsweise 1 der Egypter keineswegs,
7, 3) für die neue Stiftung den Verhältnissen des Wüstenzuges zura
Unterschiede von anderen Zahlenberichten entspricht.
1 Lepsius, Chronologie der Egypter I, 131 flgd., der zugleich die Entstehung
der gegenteiligen Meinung aus Dio Cassius 37, 19 erörtert und