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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 75. Band, (Jahrgang 1873)

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Bü  ding  er.

derten  Inhalt  des  egyptischen  Todtenbuches,  gänzlich  und
ausnahmslos  unberührt  liess  und  lassen  musste;  denn  nur  als
widersinnig  hätte  eine  Scheidung  von  Leib  und  Seele  des
Individuums  erscheinen  können.
Indem  aber  die  neue  Legislation  ihre  völlige  Neutralität
gegenüber  den  Grabculten  und  der  damit  zusammenhängenden
Unsterblichkeitslehre  durch  absolutes  Schweigen  documenticrte,
gab  sie  der  hebräischen  Theokratie  den  herben  Charakter  gewaltsamer ­
  Abstellung  eingewurzelter  Missbrauche,  wie  er  den
grossen  religiösen  Reformierungen  aufgeprägt  zu  sein  pflegt.
Vergegenwärtigt  man  sich  nun,  wie  im  damaligen  Egypten
—  denn  die  Epoche  der  Pyramidenerbauung  war  moralisch
höher  und  intellectuell  freier  geartet  —  der  Cult  des  Unsterblichkeitsgottes ­
  Osiris  und  seiner  Apisincarnation  der  bei  Weitem
wesentlichste  geworden  war,  so  ist  selbstverständlich,  dass  hei
seiner  Läugnung,  vollends  mit  Einführung  des  Jahvethumes,
Bau  und  Schmuck  von  Tempeln  und  alle  die  Götterbilder  wegfallen ­
  mussten,  die  man  ja  wesentlich  auch  abbildete,  um  sie
im  Jenseits  wiederzuerkennen.
Mit  schroffer  Folgerichtigkeit  bildet  die  neue  Gesetzgebung ­
  ihre  Systematik 1  in  diesem  Sinne  aus:  ausser  den
Cherubs  des  Bundeszeltes  und  der  ehernen  Schlange  lässt  sie
kein  Werk  der  Plastik  und  überhaupt  keines  der  Malerei  zu.
Der  Dekalog  erscheint  wol  nur  als  eine  systematische  Zusammenfassung ­
  der  früher  (vgl.  §.  15  S.  38)  gegebenen  provisorischen ­
  Gesetzgebung;  aber  obwol  von  dem  ältesten  Erzähler
ignoriert, 2  muss  er  doch  eines  wesentlichen  Contrastes  gegen
Egypten  halber  der  Zeit  des  Wüstenzuges  angehören.  Denn
genau  nach  der  schematischen  Anordnung  der  Bilderschrift  an
den  Wänden  egyptischer  Tempel,  Gräber  und  Sarkophage 3
1  Ueber  die  Folge  der  für  die  vorliegende  Frage  bedeutenden  Gesetze
habe  ich  §.  15  S.  38  meine  Ansicht  geäussert.  Hier  bemerke  ich,
dass  Levit.  26,  46  wie  eine  alte  Glosse  aussiebt,  zu  dem  Entwürfe  der
k.t  Grundgesetze  Levit.  25,  55—26,  2  gehörig,  welcher  verwendet  ist,  um
einerseits  die  Rede  Levit.  26,3—45  einzuleiten,  anderseits  die  hebräischen
Leibeigenen  als  Jahve’s  Eigenthum  zu  reclamieren.
2  Knobel  Exodus  311.  Immerhin  bleibt  zweifelhaft,  ob  nach  Exodus  34,  28
wirklich  nur  der  Dekalog  auf  den  zwei  Tafeln  gestanden  hat.
3  Rouge  textes  geographiques  du  temple  d’Edfou  (revue  archeol.  n.  s.
1865  XI)  p.  356  bringt  die  Schilderung  dieser  constanten  Ordnung:
            
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