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Bü ding er.
derten Inhalt des egyptischen Todtenbuches, gänzlich und
ausnahmslos unberührt liess und lassen musste; denn nur als
widersinnig hätte eine Scheidung von Leib und Seele des
Individuums erscheinen können.
Indem aber die neue Legislation ihre völlige Neutralität
gegenüber den Grabculten und der damit zusammenhängenden
Unsterblichkeitslehre durch absolutes Schweigen documenticrte,
gab sie der hebräischen Theokratie den herben Charakter gewaltsamer
Abstellung eingewurzelter Missbrauche, wie er den
grossen religiösen Reformierungen aufgeprägt zu sein pflegt.
Vergegenwärtigt man sich nun, wie im damaligen Egypten
— denn die Epoche der Pyramidenerbauung war moralisch
höher und intellectuell freier geartet — der Cult des Unsterblichkeitsgottes
Osiris und seiner Apisincarnation der bei Weitem
wesentlichste geworden war, so ist selbstverständlich, dass hei
seiner Läugnung, vollends mit Einführung des Jahvethumes,
Bau und Schmuck von Tempeln und alle die Götterbilder wegfallen
mussten, die man ja wesentlich auch abbildete, um sie
im Jenseits wiederzuerkennen.
Mit schroffer Folgerichtigkeit bildet die neue Gesetzgebung
ihre Systematik 1 in diesem Sinne aus: ausser den
Cherubs des Bundeszeltes und der ehernen Schlange lässt sie
kein Werk der Plastik und überhaupt keines der Malerei zu.
Der Dekalog erscheint wol nur als eine systematische Zusammenfassung
der früher (vgl. §. 15 S. 38) gegebenen provisorischen
Gesetzgebung; aber obwol von dem ältesten Erzähler
ignoriert, 2 muss er doch eines wesentlichen Contrastes gegen
Egypten halber der Zeit des Wüstenzuges angehören. Denn
genau nach der schematischen Anordnung der Bilderschrift an
den Wänden egyptischer Tempel, Gräber und Sarkophage 3
1 Ueber die Folge der für die vorliegende Frage bedeutenden Gesetze
habe ich §. 15 S. 38 meine Ansicht geäussert. Hier bemerke ich,
dass Levit. 26, 46 wie eine alte Glosse aussiebt, zu dem Entwürfe der
k.t Grundgesetze Levit. 25, 55—26, 2 gehörig, welcher verwendet ist, um
einerseits die Rede Levit. 26,3—45 einzuleiten, anderseits die hebräischen
Leibeigenen als Jahve’s Eigenthum zu reclamieren.
2 Knobel Exodus 311. Immerhin bleibt zweifelhaft, ob nach Exodus 34, 28
wirklich nur der Dekalog auf den zwei Tafeln gestanden hat.
3 Rouge textes geographiques du temple d’Edfou (revue archeol. n. s.
1865 XI) p. 356 bringt die Schilderung dieser constanten Ordnung: