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B ü ding er.
der Stele des oben (§. 5 S. 461) erwähnten Khonsowunders
nur von Neuem bestätigt: gerade hierin liegt aber (vgl. unten
S. 46) ein sprechender Protest gegen egyptische Anschauung.
Weit bemerkenswerther ist der absichtliche Gegensatz
der wesentlichsten Bestimmungen, da die Beschneidung, als
nach Mosis Tode eingeführt (§. 6 S. 461), nichts gegen diese
Absichtlichkeit beweist. Ausdrücklich sagt denn auch unser
treuer Gewährsmann: Osarsyf’s meiste Gesetze seien egyptischen
Bräuchen widersprechend gewesen. 1 Die vorher von
ihm angeführten drei Specialbestimmungen 2 sind richtig bezeichnet:
Götteranbetung wurde förmlich untersagt (s. unten
S. 51), die Ehen wurden mindestens später auf Volksangehörige
beschränkt — war doch die Zeit der Exodus schon um Mosis
eigener Vermählung willen nicht zu einer solchen Beschränkung
geeignet —, die Tödtung und die dem Egypter widerstrebende
Verzehrung mindestens von Stücken der heiligen Opferthiere
war vorgeschrieben. Zu dem zweiten Punkte ist ferner zu
bemerken, dass bei der neuen ehelichen und sexuellen Ordnung
sowol der Contrast zur egyptischen ausdrücklich bemerkt, als
die fernere Beobachtung des egyptischen Brauches ausdrücklich
verboten wird (Levit. 18, 2). Zwischen Moses und den
jüngeren Söhnen Aaron’s entsteht ein Conflict (Levit. 10,
16 flgde.), weil sie sich weigern, Opferstücke zu verzehren.
Die auf eine verschönernde jüdische Relation zurückgehende
und mit griechischen Mythen in Verbindung gebrachte
Darstellung der Exodus bei Hekataios von Abdera 3 aus dem
Anfänge der Diadochenzeit bemerkt ferner, die damalige Gesetzgebung
sei inzwischen vielfach verändert worden und habe
,über Heirathen und Begräbnisse' Bestimmungen enthalten,
welche von denen ,der anderen Völker sehr ab wichen'.
1 xoiauxa 0£ vo|j.o0sT75<jas xai TtXet'TTa aXXa p.aXiaxa xo?<; Atyu-xton; eOtarjxoT«; evavxtoiSpva.
Manetho ap. Jos. c. Ap. I 26, p. 1200 cd. Oberthür.
2 — jr/jTc Tspoay.uvetv Oeous pjx£ xtov [xaXtaxa ev AcyuTxrtp 0ep.i<jXEuo[x^vcov ieptov
£t6tov ajc^EffOai jjrjBsvoi; 7uavxa x£ Ouelv xat avaXouv, a’JVa;:xEGOai 8k jxyjBevi
xojv auva)[j.i(j[j.£V(i)v (der Eidverbündeten).
3 Diodor bei Photios biblioth. cod. 244 p. 380 ed. Bekker (Berlin 1824).
Josephus c. Ap. I 22 p. 1184 flgde ed. Oberthür bringt noch andere, den
Juden günstige Belege.