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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 75. Band, (Jahrgang 1873)

Zur  Geschichte  Japans  in  dem  Zeiträume  Bun-jei.

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Hierauf  verkündete  Suke-kdni,  der  Gehilfe  dos  Vorstehers ­
  der  Pferde  zur  Rechten,  Folgendes:  In  unserem  Reiche
Nippon,  von  dem  man  in  eurem  Reiche  sich  erzählt  und  gehört ­
  haben  wird,  sind  vornehmer  und  niedriger  Stand  von
selbst  gegenseitig  geschieden.  Was  den  Unterschied  zwischen
Adel  und  Gemeinheit  betrifft,  so  ist  dieses  keine  Sache,  die
aus  Eigenmacht  untersucht  und  von  Grenzen  umzogen  wurde.
Das  Herabsteigen  der  Himmelkaiser  geschah  ehemals  in  dem
hohen  Himmel,  von  den  Göttern  des  Himmels  waren  wirklich
die  göttlichen  Befehle.  Die  Himmelkaiser  des  Reiches  Nippon
dürfen  durch  einen  Zeitraum  von  zehntausend  Mal  hunderttausend
Jahren,  wenn  es  nicht  göttliche  Enkel  des  Himmelkaisers
sind,  von  einer  anderen  Seite  die  kaiserliche  Schnur  nicht
anfügen  lassen.  Da  es  ferner,  bis  zu  den  grossen  Dienern,
Nachkommen  sind,  die  zur  Zeit  des  Herabsteigens  durch  Zugesellen ­
  von  Seite  der  Götter  des  Himmels  mit  dem  Leibe
folgten,  so  sind  sie  durchaus  nicht  von  dem  Geschlecht  der
Menschen  dieser  Welt.  Indem  man  die  alte  Bemessung  dieses
Götterzeitalters  bewahrt  und  auch  jetzt  die  göttlichen  Befehle
nicht  ausser  Acht  lässt,  ordnen  selbst  die  unbedeutenden  niederen ­
  Obrigkeiten  die  Abstufungen  des  vornehmen  und  geringen
Standes,  des  Adels  und  der  Gemeinheit.  Da  sie  in  Folge  der
Erörterung  der  Abstammung,  der  Unterscheidung  der  Höheren
und  Niederen  nicht  von  der  Art  derjenigen  sind,  welche  gleich
jenen  äusseren  Fremdländern  der  Gehege  nach  Stärke  oder
Schwäche  Vorzug  und  Unterordnung  bestimmen,  den  Starken
überlisten,  den  Schwachen  berauben,  das  Reich  vergrössern
und  nach  Gutdünken  sich  Könige  nennen,  so  hält  man  sich
selbst  bei  Kleinigkeiten  streng  an  die  vorgezeichnete  Grenze
der  Stufe  und  erlaubt  nicht,  wenn  Rücksichten  auf  die  Stufe
des  Amtes  eintretcn,  dass  man  mit  Ueberschreitung  der  Rangstufe ­
  unterhandle.  Obgleich  wir  Aelteste  der  Städte  der  westlichen ­
  Seite  sind,  erreichen  wir  es  nicht  im  Laufe,  dass  wir
an  dem  verschlossenen  Vorhofe  dem  Kaiser  Meldungen  machen.
Wie  könnte  es  erst  in  der  Ordnung  sein,  dass  den  fremden
Gesandten  auswärtiger  Reiche  erlaubt  würde,  sich  zu  der
Vorhalle  des  Hofes  zu  begeben?  Dass  man,  wenn  man
dahin  gelangt  ist,  die  Grundsätze  dieses  Reiches  sich
erklären  zu  können,  wenn  man  die  richtigen  alten  Be-
            
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