Büdinger.
§. 8. Josua's ursprüngliche Stellung.
Die Forschung nach der Art egyptischer Betheiligung bei
der Umbildung des Hebräervolkes richtet sich zunächst auf die
hervorragendsten Persönlichkeiten der Auszugsgeschichte.
Unter denselben ist unzweifelhaft hebräischer Abkunft der
spätere Eroberer des cisjordanischen Landes: Josua. Wir haben
schon früher (§. 6 S. 465) bemerkt, dass eine authentische
Aufzeichnung (I. Chrom 7, 22 flgd.) von dem Ansehen und
Alter seiner Familie Nachricht gibt. Seine Zugehörigkeit zum
Stamme Ephraim wird aber noch ausserdem durch die Thatsache
erhärtet, dass er als Vertreter desselben unter den Botschaftern
des Volkes zum Ahnengrabe von Hebron erscheint
(§. 7 S. 472).
Josua wird an vier Stellen 1 ,Mosis Diener' genannt; dieser
Ausdruck — falls er überhaupt nicht jüngere Zuthat ist 2 —
kann freilich nicht technisch auf ein wirkliches Dienstverhältniss
gedeutet werden. Immerhin ist er auch Josua’s Selbstbescheidung
entsprechend; denn bei und nach der Eroberung
Palästina’s hat er die möglichst pünktliche Ausführung aller
Anordnungen Mosis als sein oberstes Lebensgesetz betrachtet; 3
auch die beiden Zwiegespräche mit demselben, 4 aus denen die
richtigere Einsicht des Meisters erhellt, können, trotz der poetischen
Form des einen Dialogs, am leichtesten auf Josua’s eigene
bewundernde Erzählung zurückgeführt werden. Bei Mosis einsamer
Gesetzgebungsarbeit wird er allein in dessen Nähe genannt
; 5 ihm allein schreibt mindestens eine und wahrscheinlich
richtige Quelle das Recht zu, ausser Moses und den Priestern
1 Exodus 24, 13; Numeri 11, 28; Josua 1, 1 und Exodus 33, 11. wo ihm
dann der Titel kanmTar, d. h. wol am einfachsten ,der Kriegei" schlechthin
gegeben wird. Knobel zu Exodus 322, versteht mit kühner Anwendung
der Feudalordnungen: ,Knappe des Gottesgesandten*.
5 Knobel zu Josua 365, Schräder Einleitung 285, die den Ausdruck dem
Jahvisten, bez. prophetischen Erzähler zuschreiben.
3 Josua 11, 15; 8, 31 — 35.
4 Numeri 11, 26 bis und mit 29; Exodus 32, 7 und 18 ,in alten Rhythmen 1 .
Exod. 24, 13; 32, 15 und 17.