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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 75. Band, (Jahrgang 1873)

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-yr

Rockinger.
sodann  von  Capitel  62—68  in  feiner  Cursivschrift  erst  an  den
Rand  bemerkt,  und  dann  von  anderer  Hand,  als  welche  den
Text  gefertigt,  in  die  betreffenden  leeren  Räume  roth  eingesetzt,
die  letztgenannte  nicht  mehr,  worauf  sie  wieder  gleich  unmittelbar ­
  ohne  irgend  welche  Randverzeichnungen  von  den  Händen
des  Textes  eingesetzt  folgen.
Heber  ihr  Verhältniss  zu  jenen  in  1  kann  hier  auf  das
verwiesen  werden,  was  oben  bereits  in  dieser  Beziehung  mit
Rücksicht  auf  die  vorliegende  Handschrift  S  84—92  angeführt
worden  ist.
3.
Insoferne  sich  in  ihr  zwei  nicht  unbedeutende
Lücken  finden,  nämlich  theilweise  oder  ganz  von  Capitel  97
bis  186,  und  von  Capitel  172—215,  darf  ein  Blick  auch  auf
diesen  Punkt  nicht  umgangen  werden.
Dass  sie  nicht  ursprünglich  schon  vorhanden  gewesen,
lässt  sich  aus  zwei  Erwägungen  erweisen,  einmal  aus  der
Beachtung  der  an  den  Rand  gesetzten  Zahlen  der  Capitel,
sodann  aber  auch  aus  der  Durchsicht  des  am  Schlüsse  der
Handschrift  befindlichen  Capitelverzeichnisses.
Schon  oben  S.  94  war  davon  die  Rede,  dass  mit  blässerer ­
  Tinte  an  den  äusseren  Rand  der  Spalten  eine
fortlaufende  Zählung  mit  römischen  Numern  bemerkt ­
  ist.  Diese  Zählung  nun  läuft  bei  den  erwähnten  Lücken
nicht  regelmässig  fort,  sondern  springt  bei  der  ersten  von
97  auf  137,  bei  der  zweiten  von  172  auf  216  über.  Es  waren
also  zur  Zeit  jener  Zählung,  welche  noch  in  das  14.  Jahrhundert ­
  fällt,  die  betreffenden  Quinterne  noch  vorhanden.
Fasst  man  weiter  das  am  Schlüsse  der  Handschrift
befindliche  Cap  itolverzeichniss  in’s  Auge,  so  lässt  sich
hierüber  Folgendes  bemerken.  Es  beginnt  auf  Fol.  138'  unter
der  rothen  Ueberschrift  ,Primus  liber  et  prima  distinctio'  von
1  bis  an  den  Schluss  des  Capitels  267  das  ein  [man]  gemaine
ansprichit,  das  recht.  Dann  folgt  roth:  Secunda  distinctio  siue
liber  secundus,  während  an  den  Rand  mit  kleiner  Cursive,
wohl  auch  der  ersten  Hälfte  des  14.  Jahrhunderts,  aber  wie  es
scheint  nicht  jener  in  welcher  im  Texte  die  seinerzeit  berührten
Randbemerkungen  für  die  Ueberschriften  der  Capitel  bemerkt
            
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