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Hofier.
Sinne den Pfalzgrafen, '• der Markgraf von Brandenburg den
Cölner.
Soweit waren die Dinge gekommen, als Armerstorff nach
Mainz kam, mit dem Churfürsten unterhandelte und dann auch
dem Brandenburger schrieb, ihn aufforderte, sein Versprechen zu
halten und ihn an den Markgrafen Casimir verwies, welcher
als Bevollmächtigter zu ihm kommen würde. Der Churfürst
von Mainz stellte seinem Bruder noch ferner vor, was daraus
erfolgen würde, wenn die anderen Chur fürsten für Karl und
sie beide für K. Franz wären. Der Churfürst von Brandenburg
antwortete Armerstorff ganz kurz, es werde ihn freuen,
seinen Vetter zu sehen. Er selbst werde thun, was er dem
Reiche, der Christenheit und seiner Ehre für angemessen erachte.
Seinem Bruder aber antwortete er, er habe alle von ihm
unterschriebenen Artikel bereits in die Hände des französischen
Unterhändlers Joachim von Maltzan gelegt. Diese aber waren:
der Erzbischof wolle in allem dem Könige Franz seine Treue
wahren, der König ihm 120,000 fl. zum frommen Werke des
Baues der Kirche, der hl. Magdalena in Halle geben; dazu
eine Pension von jährlich 10,000 fl. wenn ihm der König nicht
ein französisches Bisthum dafür gäbe. Der König wolle ihm
für das, was in Augsburg geschehen war, Verzeihung angedeihen
lassen, ihn gegen die Spanier vertheidigen, oder wer ihn
sonst wegen der Wahl angreifen werde. Der König sollte ihm
ferner die Würde eines päpstlichen Legaten in Deutschland verschaffen,
ihm das Recht ertheilen, sich einen Coadjutor zu nehmen,
Kanzleramt und Reichssiegel zu bewahren, ihm seine Privilegien,
namentlich über Mainz bestätigen, ihn gegen den hessischen
Zoll schützen. 2 In der Urkunde K. Franz I. wurden
Iv. -Karl und Erzherzog Ferdinand geradezu als diejenigen bezeichnet,
gegen welche der König den deutschen Erzbischof
schützen wolle. Für die lebenslängliche Pension wurde noch
1 Der Pfalzgraf hatte aber bereits am 14. Novbr. selbst dem König wissen
lassen, er liege die alten Gesinnungen, werde ihm seine Stimme geben
und verlange das alte Geld nebst Geheimhaltung der Sache. Mignet.
2 Le Glay II. n. CXT. Darüber wurde sodann ein königliches Instrument
ausgestellt, n. CXII.