K. Karls (V.) erstes Auftreten in Spanien.
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deutschen Churfürsten zu ihrem Könige und Kaiser gewählt
wurde, fand diese Steigerung ihre natürliche Grenze.
Der Vertrag zu Noyon verpflichtete den sechzehnjährigen
Karl, eine Tochter K. Franz I. zu hcirathen, die Princessin
Louise, deren Lebensalter mehr nach Monaten als nach Jahren
gezählt wurde, und nach deren eventuellem Tode ihre jüngere
Schwester, d. h. das habsburgische Haus, nur auf vier Augen
beruhend, war dahingebracht, dass der eigentliche Stammhalter
erst nach 14, 15 Jahren daran denken durfte, die Fortpflanzung
seines Hauses zu erleben. Da aber in Spanien das aragonesische
Königshaus ganz ausgestorben war, das castilianische
auf der irrsinnigen Juana beruhte, und Niemand wissen konnte,
wie lange Karl leben würde, stand das neue kabsburgischburgundische
Haus, so lange Karl nicht verheirathet war, nicht
einen Sohn hatte, nichts weniger als befestigt da, hatte es selbst
nur einen transitorischen Charakter, der seinem Ansehen schadete.
Es war in Noyon wieder das Project einer Theilung von
Neapel zwischen Frankreich und Aragon in den Vordergrund
gestellt worden. Man hatte aber von spanischer Seite eingewendet,
dass bei der Vermählung der Königin Germaine
französischer Seits die Ansprüche auf Neapel an die Neuvermählten
abgetreten worden seien. Hatten beide keine Erben,
so solle Neapel auf Lebenszeit der Königin bei Aragon bleiben,
bei ihrem Tode zur Hälfte an Frankreich fallen, der König
von Frankreich aber sollte in 10 Jahren eine Million Ducaten
zahlen, von welcher zwei Fristen auch erlegt worden seien,
S00,000 noch bezahlt werden müssten. Karl sollte ferner binnen
sechs Monaten die castilianischen Cortes bewegen, Navarra an
den Titularkönig d’Albert zurückzustellen, wenn nicht, werde
eine französische Armee ihn in den Besitz des Landes setzen.
Es stand wohl hiemit in Zusammenhang, dass Ximenes die
Mauern der navarresischen Städte brechen Hess, um Navarra
für eine feindliche Armee unhaltbar zu machen und als dann
im Juni 1516 der Titularkönig Johann d’Albert, Gemahl der
Katharina von Foix (Urgrossvater des nachherigen Königs
Heinrich IV. von Frankreich), starb, fühlte sich K. Karl durchaus
nicht bereit, diese Stipulation in Ausführung zu bringen. 1 Der
1 Vergl. die Depeschen Tunstals und Wingfields an K. Heinrich VIII. vom
6. und 23. .Juni 1516, Spinelli’s vom 5. und 18. Juli 1516,