Die Ausgrabnngen in Windisch-Gareten.
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des tüchtigen Generidus nicht nachdrücklich genug- aufrecht
gehalten wurde, — sondern auch im Einzelnen ist für Laureacum
und Lentia aus der um 400 abgefassten Notitia dignitatum
der Bestand von Castellen nachweisbar und lassen sich
selbst die Besatzungen derselben nennen. Ja aus der vita Severini
von Eugippius geht hervor, dass römisches Leben noch
nach 454 in Laureacum herrschte und die Römer selbst
Besatzungen im Lande hielten K
Die Fundmünzen lassen überhaupt eine Zeitbestimmung,
die nur auf die Jahre der Regierung des Münzherrn, von dem
sie geschlagen wurden, sich gründet, nicht zu, da sie ja auch
nach dem Tode desselben noch durch längere Zeit circuliert
haben können, bevor sie an die Fundstelle gelangten. Nur in
dem Falle, wenn unter dem betreffenden Kaiser eine Veränderung
in den Münzsorten eintrat, so dass ältere aufgerufen
und neue ausgegeben wurden, reichen die Münzen für eine
Zeitbestimmung auf’s Jahr aus. Aetmliches ist zwar im Jahre
395 verordnet worden, doch betraf das Gesetz nur die Mittelbronzestücke,
deren Circulation beseitigt werden sollte, dagegen
durfte das Kleinkupfer auch noch weiter umlaufen 2 . Es ist
also sehr wol möglich, dass die in Windischgarsten gefundenen
Kleinkupferstücke der constantinischen Epoche und
selbst die diesen gleichwerthigen devalvierten Weisskupferdenare
aus der zweiten Hälfte des dritten Jahrhunderts noch lange
nach Valens im Verkehre gewesen seien. Ein sehr bezeichnendes
Beispiel für die lange Umlaufsdauer von Münzen, die aus
der Mitte des IV. Jahrhunderts stammen, gewährt der Fund
von Monteroduni, der aus 1000 Kupferdenaren bestehend
neben ostgothischen Münzen (bis zum Jahre 550), als der
grösseren Menge, Prägen aus der Zeit der nächsten Nachfolger
Constantin’s des Grossen, dann von Anastasius, Justinian I.
und von vandalischen Königen enthielt 3 .
1 Eugippius cap. 21. Es ist hier die Rede von Soldaten, welche nach Italien
giengen, um für sich und ihre Kameraden den rückständigen Sold
zu bringen. Dabei heisst es : Zur Zeit als das Römerreich noch bestand,
wurden in vielen Städten zur Bewachung der Grenzen Soldaten auf
öffentliche Kosten unterhalten. Es ist die Zeit des hl. Severinus (Anfang
der zweiten Hälfte des V. Jahrhunderts).
2 Mommsen, Gesch. des röm. Münzw. S. 825.
3 Mommsen a a, 0.