472
Kenner.
nitivs sehr wol erklären, der Stampe! würde dann NuMeRI
„numeri“ zu lesen sein. An Analogien fehlt es nicht. So besitzt
das k. lc. Antiken-Cabinet mehrere Ziegel, auf denen
eine Cohorte gleichfalls im Genitiv und ohne erklärenden
Zusatz genannt ist; die Stämpel sind: COURTS, COHRTiS *,
CHORTIS. Demnach werden wol die Stämpel 1 — 5 mit
NuMeRI, NuMeRi, NVM(eri), NVMERi, NuMERi aufzulüsen
sein.
Anders ist es mit Stämpel 6; hier begegnet in der Ligatur
ein Zeichen, welches aus dem Worte numerus nicht erklärt
werden kann, nämlich ein mit M verbundenes B, das
Gaisberger auf zwei Ziegeln vorfand. In demselben ist nun
mit Grund die Abkürzung eines zweites Wortes, das mit B
anhebt und den erklärenden Zusatz enthält, zu vermuthen. Gaisberger
ergänzt es mit Recht durch Brittonum. Die cohors I
Aelia Brittonum ist gerade aus einem norischen Inschriftstein
und aus einer Zeit, welche der Errichtung der mansio
sehr nahe kommt, erwiesen als Besatzung der Provinz 2 . Es
lässt sich also mit Grund voraussetzen, dass eine Abtheilung
dieser Cohorte in Ernolatia lag, eben zur Zeit, als die mansio
erbaut wurde. Dagegen darf das zweite Zeichen des Stämpels
6 M nicht mit militum aufgelöst werden, da, wie kurz vorher
bemerkt, dieses Wort in den Titel der numeri nicht aufgenommen
ward, wenn der Volksname beigesetzt war. Es ist
also der Stämpel 6: NuMeri Brittonum zu lesen. Sehr wahrscheinlich
ist auch bei den andern Stämpeln 1—5 der Zusatz
Brittonum zu verstehen, wenn er gleich nicht dargestellt ist,
Wenn der vereinzelte Ziegel mit dem Stämpel ALA . . .
nicht zufällig mit anderm Baumateriale hingebracht wurde, so
kann er als Beweis gelten, dass auch eine Reiterabtheilung in
Ernolatia stationiert war, wahrscheinlich war es dann eine thracische;
in Salzburg (Juvarum) 3 begegnet inschriftlich die ala
I Thracum, in Hohenstein (Kärnthen, binnenländisches Noricum)
die ala I Augusta Thracum, 4 auch im Brantelhofer Steine
1 Gef. am Hohen Markte in Wien.
2 Jahr 238. Der Stein in Urantelhof in Steiermark. Eichhorn II. 80.
3 v. Ilefner in den Denkschr. der k. Akad. d. W. I. nr. 13.
4 v. Jaborneg'g, Kärnthens Römische Alterthümer S. 97.