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Könner.
Nothwendig musste diese Massregel das früher aus dem Verkehr
gezogene oder vergrabene Grosskupfer wieder hervorlocken,
zumal als die meisten dieser Stücke in Folge ihrer
Circulation ohnehin an Gewicht verloren hatten. Dieses Symptom
stimmt also gleichfalls vollkommen zur Zeit des K. Alexander
Severus.
Endlich ist noch festzuhalten, dass alle diese Münzen
vor 217 nicht in das aufgegrabene Gebäude gelangt sein können;
das Itinerarium Antoninianum, welches die Eintheilung
der Mansionen für die Epoche der K. Septimius Severus und
Caracalla darstellt, nennt Ernolatia gar nicht, damals hat also
in diesem Orte eine mansiö nicht bestanden. Auch eine mutatio
nicht. Denn nach der damaligen Eintheilung der Tagereisen
und bei dem Umstande, dass eine mutatio regelmässig
in der Hälfte des Weges zwischen zwei Nachtherbergestationen
angelegt war, entfiel für die betreffende Strecke Gabromago—
Tutatione die Wechselstelle nicht auf Windischgarsten (Ernolatia),
sondern auf Spital am Pirn (Pirodunum?)'. Andererseits
zeigt die ältere Gruppe noch Münzen von Alexander
Severus und Erscheinungen, die nur in der Regierung dieses
Kaisers erklärbar sind. Es müssen also die Münzen dieser
Gruppe zwischen 217 und 235 in unsere mansio gelangt sein,
was in dem grösseren Theile dieser Zeit mit Alexander’s Regierung
zusammentrifft (222—235), dem aus anderen Gründen
die Erbauung der mansio schon oben zugeschrieben wurde;
sie mögen fheils beim Baue der mansio selbst, theils in
der nächstfolgenden Zeit einzeln verloren und verstreut worden
sein.
Die zweite jüngere Gruppe von Gallienus bis zur Münzreform
Diocletians (für Silber zwischen 287 und 292, für
Kupfer zwischen 296 und 301) reichend, zum Theile also noch
Maximianus Herculeus einschliessend, erstreckt sich durch die
Zeit von 27 Jahren (260 bis 287, Post 24—38 einschliesslich)
und enthält den bei weitem grössten Theil der Fundmünzen, 309
Stücke, lauter sog. Weisskupferdenare, ohne Beimischung einer
andern Sorte. Der Billondenar, wie gesagt, seit Gordianus in
1 Vgl. den 1. Theil dieser Untersuchung Sitzungsber. Bd. 71, S. 367 (13)
und 379 (25).